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Symbolbild Schweinfurt
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Maklerprovision: Besteller muss zahlen

Gutes Jahr für Mieter

2015 ist für die Mieter prinzipiell ein gutes Jahr: Mietpreisbremse, EEG-Umlage und Maklerprovision. Ab diesem Jahr soll der Makler von seinem Besteller bezahlt werden, dies regelt dann das sogenannte Mietrechtsnovellierungsgesetz, auch Bestellerprinzip genannt. Wann dieses in Kraft tritt ist noch nicht sicher. Vom Bundestag wurde das Gesetz schon beschlossen, nun muss es noch vom Bundesrat abgesegnet werden.

Bestellerprinzip entlastet Mieter

Noch kann die Maklerprovision von den Mietern verlangt werden. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, muss ein Mieter nur dann die Provision bezahlen, wenn er einen Makler engagiert hat. Wurde der Makler von dem Vermieter beauftragt, muss auch der Vermieter die Gebühr zahlen. Laut immowelt.de will der Immobilienverband Deutschland (IVD) eine Verfassungsbeschwerde einleiten, sobald das Gesetz rechtsgültig wird. Sie vermuten, das Bestellerprinzip sei nicht marktwirtschaftlich.

Verkäufe ausgeschlossen

Das Mietrechtsnovellierungsgesetz greift allerdings nur bei Mietverträgen und nicht bei Immobilienverkäufen. Hier kann der Verkäufer die Maklerprovision immer noch von dem Käufer verlangen.

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