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Postboten-Streik: Wichtigste Verbraucherhinweise

Verzögerungen bei der Zustellung

Erst die Deutsche Bahn, dann die Erzieher in den Kindertagesstätten und jetzt auch noch die Deutsche Post – die Streiks scheinen kein Ende zu nehmen. Die Tarifverhandlungen zwischen der Deutschen Post AG und der Gewerkschaft ver.di laufen bereits seit einiger Zeit, jetzt drohen neue, unbefristete Streiks. Das gilt zunächst nur für Briefe und Postkarten. Der Paketversand ist derzeit nicht von den Streiks betroffen, so die Deutsche Post auf ihrer Webseite.

Ein bis zwei Tage Verzögerung

Wer also in nächster Zeit einen Brief verschickt, der muss sich auf Verzögerungen einstellen. Die Deutsche Post spricht dabei von ein bis zwei Werktagen. Die Sendungen, die durch Streikmaßnahmen unbearbeitet geblieben seien, würden so schnell wie möglich bearbeitet, so die Post. Das ist nicht nur ärgerlich, wenn man auf einen wichtigen Brief wartet, sondern kann auch juristische Folgen haben. Laut dem Spiegel ist ein Warnstreik bei der Post nämlich keine Ausrede, wenn ein Schriftstück nicht fristgerecht beim Empfänger ankommt.

Hinweise für die Verbraucher

Den Verbrauchern wird empfohlen, sich im Zweifelsfalls beim Empfänger über den Ablauf der Frist zu informieren und um eine eventuelle Verlängerung der Frist zu bitten. Gerichte und Behörden weisen, so der Spiegel, die Verbraucher häufig in der Rechtsmittelbelehrung über den Beginn dieser Frist hin. Zwischen Verbrauchern und Unternehmen sind die Regelungen oft sehr unterschiedlich.

Rücksendung online bestellter Waren

Wer online etwas bestellt, der hat normalerweise 14 Tage Zeit, bevor die Ware zurückgesendet werden muss. Das gilt auch für Streikphasen. Es reicht also, die Ware innerhalb des Zeitraums abzuschicken. Um zu beweisen, dass das Paket innerhalb dieser Frist abgeschickt wurde, sollte man jedoch unbedingt den Einlieferungsbeleg aufheben. Kommt die Ware dann mit Verzögerung beim Händler an, trifft den Kunden keine Schuld.

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Briefe selbst einwerfen

Muss ein Brief bis zu einem festen Termin bei einem Empfänger eingehen, wie zum Beispiel bei einem Schreiben an das Gericht, ist der Absender dafür verantwortlich, dass der Brief rechtzeitig ankommt. Die Deutsche Post übernimmt keinerlei Haftung. Ein Warnstreik zählt also nicht als Ausrede. Um ganz sicher zu gehen, dass ein Brief während der Streikphase rechtzeitig beim Empfänger ankommt, muss der Absender sich im Zweifelsfall selbst um die Zustellung kümmern und den Brief persönlich beim Empfänger einwerfen.

PLZ-Suche

Ob Eure Sendung von den Streikmaßnahmen betroffen ist, erfahrt Ihr über die PLZ-Suche der Deutschen Post. Dort könnt Ihr Eure Postleitzahl eingeben und sofort überprüfen, ob es an Eurem Versandort zu Beeinträchtigungen kommt.

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