Fahrlässige Körperverletzung
SCHWEINFURT. Wegen Drogenbeeinflussung im Straßenverkehr, eines Verdachts des Fahrraddiebstahls und der fahrlässigen Körperverletzung muss sich demnächst ein 33-jähriger Landkreisbewohner vor der Staatsanwaltschaft verantworten.
Er hatte mit einem geklauten Fahrrad am Montagnachmittag in der Ignaz-Schön-Straße einen Unfall produziert, wobei er selbst und eine Fußgängerin leicht verletzt worden sind. Gegen 17.30 Uhr war der Amtsbekannte mit seinem Rad auf dem gemeinsamen Fuß- und Radweg stadteinwärts unterwegs gewesen.
Radlerin erwischt
Dabei kam er über die Trennungslinie und touchierte eine 18-jährige Fußgängerin. Dadurch kam der Radler aus seinem Gleichgewicht und stürzte auf den Boden. Er zog sich Prellungen und Hautabschürfungen zu. Die Fußgängerin klagte über Rücken- und Knieschmerzen.
Bei der Unfallaufnahme wurden beim 33-Jährigen deutliche Anzeichen eines vorausgegangenen Drogenkonsums festgestellt. Weil er jedoch einen Konsum vehement bestritt, wurde der Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft herangetragen.
Blutentnahme angeordnet
Von hier aus wurde eine Blutentnahme beim Beschuldigten angeordnet und später in einem Schweinfurter Krankenhaus, wohin der Verletzte vom Rettungsdienst transportiert worden war, vorgenommen. Eine abschließende Überprüfung seines Fahrrades ergab, dass es aller Voraussicht nach aus einem Diebstahl im Bereich von Bamberg stammt. Deshalb wurde es beschlagnahmt und wird in der Polizeidienststelle, bis zur Klärung der Eigentumsverhältnisse, asserviert.
Diese Meldung beruht auf einem Pressebericht der Polizeiinspektion Schweinfurt.