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Symbolbild Schweinfurt
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Sex in der Öffentlichkeit: „Ganz normal“?

Beim Sex erwischt

Die „Erlebnisgrotte“ der „Titania Therme“ in Neusäß bei Augsburg schrieb Schlagzeilen. Dort wurde ein junges Paar in flagranti von einem Bademeister beim Sex erwischt. Ob und welche derartigen Fälle es in Schweinfurt gab und ab wann „Zärtlichkeiten“ in der Öffentlichkeit verboten und sogar strafbar sind, berichtet Polizeikommissarin Kathrin Thamm von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Unterfranken. Auch lassen wir Euch – mit teilweise heftigen und teilweise gespaltenen Meinungen zu unserem vergangen Posting – zu Wort kommen.

Neun Vorfälle in Schweinfurt

In den vergangenen fünf Jahren habe die Unterfränkische Polizei in Schweinfurt insgesamt neun Ermittlungen wegen Erregung Öffentlichen Ärgernisses eingeleitet, so Polizeikommissarin Thamm. „Unter den Zahlen sind natürlich auch Fälle gelistet, in denen einem Verdacht nachgegangen wurde, der sich nicht bestätigt hat oder Personen sexuelle Handlungen an sich selbst vorgenommen haben.“

„Ganz normal“?

Was Sex im Schwimmbad angeht, zeigten sich einige Facebook-User sehr offen. Jasmin findet: „Wer hatte noch kein Sex im Schwimmbad echt Hallo Sex ist normal machen tun so als wäre es unnormal !!!“ Auch Julien sieht das locker: „Ich verstehe es nicht. Es ist doch gängig, dass Pärchen Spaß va. im warmen Aussenbecken vom Silvana haben. Mich hats es noch nie gestört.“ 

Seltene Fälle

Einen solchen Vorfall wie in der „Titania Therme“ habe es im Sport- und Freizeitbad Silvana bisher noch nicht gegeben, so eine Pressesprecherin der Stadtwerke Schweinfurt. Beim Geschlechtsverkehr im Schwimmbad sei bis dato niemand erwischt worden. Auch Pressesprecherin Thamm meint: „Fälle, bei denen ein Paar Geschlechtsverkehr in der Öffentlichkeit hat, sind sehr gering“. In Schweinfurt sei ein derartiger Fall in den vergangenen fünf Jahren überhaupt nicht vorgekommen.

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Facebook-User Staub hat eine ganz klare Meinung zu dem Fall in der „Titiana Therme“: „Sind die bescheuert“. Auch Tanja fragt sich: „Haben die kein Zuhause?“ Jenny findet dagegen: „Ich rede jetzt nicht von mir aber es gibt Paare die es in der Öffentlichkeit lieben. Solang ich es nicht sehen muss, sollte man die Menschen leben lassen wie sie wollen.“

Was ist verboten?

Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit seien laut Aussagen von Pressesprecherin Thamm dann verboten, wenn Dritte sich gestört oder belästigt fühlen. Der Tatbestand des § 183 a StGB – Erregung öffentlichen Ärgernisses liege vor, wenn Personen in der Öffentlichkeit sexuelle Handlungen vornehmen und Unbeteiligte sich dadurch gestört fühlen. Thamm: „Der Austausch von kleinen Zärtlichkeiten wie innigen Umarmungen oder der Austausch von Küssen fällt natürlich nicht unter den Tatbestand.“

Überwachungsvideo als Beweis

Zu einem Dauer- und Freizeitarrest verurteilte ein Richter des Augsburger Amtsgerichts die 19-Jährige und Ihren 18-jährigen Freund, nachdem die beiden Sex in einer öffentlichen Therme hatten – nachgewiesen mit einem Unterwasservideo.

Geld- und Freiheitsstrafen

Als Strafmaß für den Straftatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses sehe laut Aussagen von Polizeikommissarin Thamm das Gesetz eine Geldstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.

 

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