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Symbolbild Schweinfurt
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Betrunkene Rollerfahrer leisten Widerstand gegen die Polizei

Betrunken auf dem Zweirad

Am frühen Sonntagmorgen sind den Polizeibeamten zwei anscheinend befreundete Rollerfahrer, die beide erheblich betrunken waren, ins Netz gegangen. Bei den erforderlichen Maßnahmen leisteten beide Personen zum Teil erheblichen Widerstand und einer beleidigte dazu noch die eingesetzten Beamten. Dies hat zur Folge, dass auf die 17-und 30-jährigen Beschuldigten nun mehrere Strafanzeigen zukommen.

Widerstand ist zwecklos!

Kurz nach 5 Uhr fielen einer Zivilstreife am frühen Sonntagmorgen zunächst zwei Rollerfahrer auf, die bei einer Diskothek im Hafen mit ihren „Fahrvorführungen“ anscheinend die Aufmerksamkeit der Diskothekenbesucher auf sich ziehen wollten. Deshalb entschlossen sich die Beamten, die beiden näher unter die Lupe zu nehmen. Nach einer kurzen Nachfahrt sollten die Zweiradfahrer in der Hauptbahnhofstraße angehalten werden. Nach dem Anhaltesignal hielten sie zunächst auch gleich an. Als die Beamten aus ihrem Fahrzeug ausgestiegen waren und auf sie zugingen, gaben die jedoch Gas und fuhren jeweils in entgegengesetzte Richtungen davon. Während die Ordnungshüter nun einem nachfuhren wurde nach dem anderen sofort eine Funkfahndung ausgestrahlt.

Blutentnahme nur unter Zwang

Der Ältere konnte von der Zivilstreife durch Querstellen des Dienstfahrzeuges wenig später angehalten und kontrolliert werden. Weil den Beamten sogleich eine deutliche Alkoholfahne entgegenschlug, wurde dem Beschuldigten ein freiwilliger Test an einem Handalkomaten angebotenen. Hier erzielte er sage und schreibe 2,24 Promille! Daraufhin wurde ihm die vorläufige Festnahme erklärt und er zur Dienststelle mitgenommen. Die anschließende Blutentnahme durch einen Arzt in der Polizeiwache musste dann unter Anwendung unmittelbaren Zwangs durchgeführt werden, weil er sich heftig dagegen stemmte. Nach Beendigung der Maßnahmen, inklusive vorübergehender Sicherstellung seines Mofa-Schlüssels, konnte er dann die Dienststelle wieder verlassen.

Vorläufige Festnahme

Der Jüngere konnte einige Zeit später an der Wohnung seines älteren Freundes angetroffen werden. Er bestritt zwar die Fahrt mit dem Roller, konnte von den Beamten aber eindeutig anhand seiner Kleidung und des Helmes identifiziert werden. Weil auch bei ihm ein Handalkomattest deutlich positiv ausfiel, das Gerät zeigte 1,34 Promille an, wurde auch er vorläufig festgenommen und zur Dienststelle verbracht. Er konnte zudem auch nicht die erforderliche Fahrerlaubnis zum Führen seines Zweirades vorweisen. Bei der folgenden Blutentnahme leistete er erheblichen Widerstand, trat und schlug nach dem Beamten und beleidigte sie in ausländischer Sprache. Weil ein Beamter seine Wurzeln ebenfalls in diesem Land hat, konnte er aber alles deutlich verstehen. Auch der 17-Jährige wurde nach Beendigung der erforderlichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. Trunkenheit im Verkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Beleidigung lauten jetzt die Strafvorwürfe, weswegen gegen die Beschuldigten nun ermittelt wird.

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Dieser Artikel beruht auf einer Pressemitteilung der Polizeiinspektion Schweinfurt.

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