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Symbolbild Schweinfurt
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Über Nacht: Ein „Grab“ mitten in Schweinfurt

Woher kommt das „Grab?“

Ein Fleckchen mit Erde, Blumen, Grablichter, einem Kreuz und Süßigkeiten – eine solche „Gedenkstätte“ wurde Ende vergangener Woche auf der Grünfläche am Unteren Wall in Schweinfurt errichtet. Hinweise, wer dort begraben sein könnte und woher die über Nacht errichtete „Gedenkstätte“ kam, findet man vor Ort keine. Was es mit dem errichteten „Grab“ auf sich hat, ob deswegen ermittelt wird und, ob es bestehen darf, erklärt zum einen ein Pressesprecher der Stadt Schweinfurt und zum anderen ein Pressesprecher der Polizei Schweinfurt.

Kein Todesfall

Als „Grab“ könne es im Grunde nicht bezeichnen, denn Bestattungen seien innerhalb der Stadt nur auf den öffentlichen Friedhöfen gestattet, so ein Pressesprecher der Stadt. Ein Todesfall liege der „Gedenkstätte“ laut Angaben der Stadt sowie der Schweinfurter Polizei nicht zugrunde. In den nächsten Tagen werde die „Gedenkstätte“ vom Servicebetrieb Bau und Stadtgrün, der für die gesamten öffentlichen Grünflächen der Stadt zuständig sind, entfernt.

Ermittlungen der Polizei

Ermittlungen zu der Errichtungen des „Grabes“ gebe es derzeit laut Angaben der Pressestelle der Polizei Schweinfurt keine. Der Fall sei der Polizei seit Sonntag, dem 21. Juni, bekannt. Sollte der Servicebetrieb Bau und Stadtgrün beim Entfernen der „Gedenkstätte“ auf polizeirelevante Hinweise stoßen, werde man eine Ermittlung gegebenenfalls aufnehmen.

Gräber auf öffentlichen Flächen

Eine universell geltende Rechtslage zu der Errichtung von Grab- oder Gedenkstätten auf öffentlichen Flächen gebe es nicht. Je nach dem, auf welchem Gebiet sich ein Todesfall ereignet hat, entscheidet die zuständige Stadt oder Gemeinde über die Errichtung. Auch ein verstorbenes Haustier müsse unter Umständen – je nach Größe des Tieres – von der zuständigen Behörde für Tierkörperbeseitigung entfernt werden.

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