Was ist verboten?
Apps, Navis und Radiosender sowie andere Autofahrer warnen häufig davor: Tempo- und Radarkontrollen. Aber ist das legal?
Vor Fahrtantritt steht es laut Angaben der Augsburger Allgemeine prinzipiell jedem frei, sich über Geschwindigkeitskontrollen auf dem bevorstehenden Weg zu informieren. Verboten ist es jedoch laut Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO)technische Geräte mitzuführen, die Verkehrsüberwachungen anzeigen oder stören könnte. Wer dagegen verstößt, bekommt einen Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld von 75 Euro.
Rechtliche Grauzone
In einer rechtlichen Grauzone befinden sich Navigationsgeräte in Deutschland, die auf Blitzer hinweisen. In der Schweiz ist diese Funktion dagegen streng verboten.
Blitzer-Apps
Smartphones, die im Sekundentakt Geschwindigkeitskontrollen voraussagen sind generell nicht verboten, dürfen allerdings nicht während der Fahrt verwendet werden.
Illegal: Radarscanner
In jedem Fall nicht legal sind Radarscanner, die mittels spezieller Sensorik Geschwindigkeitskontrollen aufspüren und den Fahrer davor warnen. Laut der Augsburger Allgemeine seien diese Geräte aufgrund des Zeitalters von Smartphone-Apps und immer günstigeren Navigationsgeräten am aussterben.
Warnungen im Rundfunk
Immer erlaubt sind dagegen Verkehrs- und Blitzerwarnungen um Rundfunk. Teilweise werden diese sogar als Maßnahme, um das Bewusstsein für Sicherheit auf den Straßen bei Verkehrsteilnehmern zu stärken, von der Polizei selbst an die Radiosender vor Ort weitergegeben.
Lichthupe
Laut der StVO ist das Warnen anderer Verkehrsteilnehmer per Lichthupe untersagt und kann mit zehn Euro Bußgeld bestraft werden. Mit Hinweisschildern dürfen Passanten dagegen vor Geschwindigkeitsmessungen warnen – die Polizei behält sich allerdings das Recht vor, diejenigen Personen vom Platz zu verweisen und sogar in Gewahrsam während der Dauer der Messung zu nehmen.