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Symbolbild Schweinfurt
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Ferienjob: Was ist erlaubt – was ist verboten?

Gewerbeaufsichtsamt informiert

Um das Taschengeld aufzubessern, nehmen viele junge Menschen einen Ferienjob an. Die Gewerbeaufsicht der Regierung von Unterfranken empfiehlt Schülern, Eltern und Arbeitgebern folgende Tipps zu beachten:

Leichte und geeignete Arbeiten

Ganzjährig dürfen Kinder ab 13 Jahren und Jugendliche, die noch der neunjährigen Vollzeitschulpflicht unterliegen, grundsätzlich nur mit Einwilligung der Eltern zwei Stunden pro Tag leichte und geeignete Arbeiten verrichten, z.B. Babysitten, Nachhilfeunterricht oder das Austragen von Zeitungen, Zeitschriften und Werbematerial.

Erst ab 15 Jahren

Ferienjobs dürfen Jugendliche erst ab einem Alter von 15 Jahren ausüben. Die Dauer der Ferienjobs ist auf maximal 4 Wochen im Jahr begrenzt, die Arbeitszeiten sind auf den Zeitraum zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr festgelegt, maximal 5 Tage die Woche mit höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden in der Woche. Schüler ab 15 Jahren, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht (in Bayern 9 Schuljahre) unterliegen, dürfen auch länger als 4 Wochen im Jahr arbeiten.

Schülerpraktikum in Wunschberuf

Während dieser Zeit können sie auch ein Schülerpraktikum absolvieren, um einen Einblick in ihren Wunschberuf zu bekommen. Ein Schülerpraktikum in den Ferien ist für Schüler unter 15 Jahren während der Vollzeitschulpflicht nicht möglich. Zulässig ist in diesen Fällen nur das Betriebspraktikum, das die Schulen während der Schulzeit durchführen. Für beide Gruppen gilt ein Beschäftigungsverbot am Wochenende, mit Ausnahmen für einige wenige Berufszweige wie z.B. in Gaststätten oder in der Landwirtschaft.

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Dem Alter angemessene Tätigkeiten

Das Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt zudem nur dem Alter angemessene Tätigkeiten. Dies sind Arbeiten, die die Leistungsfähigkeit der Schüler nicht übersteigen, bei denen sie keinen sittlichen Gefahren ausgesetzt sind, die nicht mit Unfallgefahren verbunden sind und bei denen sie keinen schädlichen Einwirkungen wie Lärm oder Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Verboten sind Fließband- und Akkordarbeiten genauso wie Tätigkeiten, die mit starker Hitze, Kälte und Nässe oder Lärm einhergehen. Auch gefährliche Arbeiten, wie zum Beispiel die Beschäftigung an einer Kreissäge oder das Fahren eines Gabelstaplers, sind nicht erlaubt.

Gesetzlich unfallversichert

Wichtig für den Arbeitgeber: Jugendliche sind bei Ferienjobs wie andere Beschäftigte auch gesetzlich unfallversichert. Auch sind Jugendliche vor Beginn der Beschäftigung über Unfall- und Gesundheitsgefahren zu unterweisen.

Auf der Suche nach einem Job?

Wenn Ihr einen Job sucht, können auch wir Euch vielleicht helfen: Wir wollen mit Euch eine neue Seite aufbauen! Auf Arbeiten in Schweinfurt wollen wir Euch neben den neusten (Neben-)Jobs auch rund um Thema Arbeiten informieren.

Dieser Artikel basiert auf einer Pressemitteilung der Regierung von Unterfranken.

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