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Symbolbild Schweinfurt
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Darf mein Vierbeiner mit einziehen?

Hamster an Bord

Ihr sucht eine neue Bleibe, habt eine super Wohnung in Aussicht und – habt ein Haustier. Was ist erlaubt und was verboten wenn es um die lieben Vierbeiner geht? Wann muss ich meinen Vermieter über mein Haustier informieren, und darf er mir beispielsweise verbieten einen Hamster zu kaufen? Fragen über Fragen, denen wir für Euch auf den Grund gegangen sind.

Kleintiere erlaubt

Generell gilt, dass Kleintiere wie Meerschweinchen oder Mäuse ohne das Einverständnis des Vermieters mit einziehen dürfen. Auch wenn im Mietvertrag ein Zusatz besteht, dass auch die Haltung von Kleintieren nicht erwünscht ist, so ist dieser nichtig. Hamster und Co. gehören zum üblichen Mietgebrauch und beschädigen in der Regel weder die Wohnung, noch stören sie die Nachbarn. Dies sind laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs die beiden Kriterien, welche eine Haustierhaltung verbieten lassen. Ausnahmen bestätigen die Regel: Das Essener Landgericht hat die Haltung von Ratten untersagt, da die Tiere bei den Nachbarn Ekel auslösten.

Hunde dürfen nicht generell verboten werden

Geht es um Hunde oder Katzen ist laut BGH der Einzelfall abzuwägen. Generell sollte erstmal die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Weigert sich dieser, sind die Interessen von Mieter, Vermieter und Nachbarn miteinander gleichzusetzen. Überwiegt das Interesse des Mieters an einer Tierhaltung gegenüber den Einwänden der anderen Parteien, so muss der Vermieter nachgeben. Ein pauschaler Zusatz im Mietvertrag, der die Haltung von Katzen oder Hunden verbietet, ist laut BGH-Urteil unwirksam.

Im deutschen Mietrecht gibt es keine einheitlichen Gesetze zur Haustierhaltung. An den vielen Urteilen der unterschiedlichen Gerichte kann man sich jedoch orientieren was man darf und was nicht.

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