Neues Jahr – neue Regeln
Vom Recht auf ärztliche Zweitmeinung bis hin zu sinkenden Roaming-Gebühren: Das neue Jahr steht vor der Tür und mit ihm gibt es einige Änderungen für Euch. Auch für das liebe Geld gibt es diverse Neuregelungen. Damit Ihr jetzt schon wisst mit was Ihr rechnen müsst und was sich alles ändert haben wir für Euch einen Überblick erstellt.
Erhöhung des Kindergelds
Familien können mit etwas mehr Geld rechnen: Das kommende Jahr bringt eine Erhöhung des Kindergelds um zwei Euro pro Monat mit sich. Für die ersten beiden Kinder erhalten die Eltern ab 2016 demnach 190 Euro. Das Kindergeld für den dritten Sprössling beträgt 196 Euro, ab dem vierten Kind 221 Euro je Kind. Zudem steigt der Kinderfreibetrag, so Focus Online.
Elektrohändler müssen Geräte zurücknehmen
Wenn Ihr Euren alten Fön oder Eure elektrische Zahnbürste entsorgen wollt müsst Ihr diese bald nicht mehr zum Wertstoffhof fahren. Große Elektroläden mit einer Verkaufsfläche von über 400 Quadratmetern stehen ab 24. Juli 2016 in der Pflicht elektronische Geräte bis 25 Zentimeter Größe zurückzunehmen – kostenfrei und ohne Kassenbeleg. Größere Geräte, beispielweise die Spülmaschine, müssen von den Händlern nur angenommen werden wenn ein vergleichbares Gerät auch dort gekauft wird.
Portokosten steigen
Zum 1. Januar 2016 erhöht die Deutsche Post die Preise für Standardbriefe. Statt der bisherigen 62 Cent müssen künftig 70 Cent für das Verschicken von Briefen bezahlt werden. Auch der Maxibrief national (bis 1000 Gramm), Einschreiben und Auslandssendungen werden im neuen Jahr teurer, erklärt RP Online.
Günstiger im EU-Ausland telefonieren und surfen
Laut Informationen von RP Online hat das Europaparlament beschlossen, dass beim Roaming in der Europäischen Union ab dem 30. April nächsten Jahres nur noch 5 Cent/Minute für ausgehende Telefonate, 2 Cent/SMS und 5 Cent/MB Daten aufgeschlagen werden dürfen – zuzüglich Mehrwertsteuer. Mit einer Abschaffung der Roaming-Gebühren ist derzeit noch nicht zu rechnen.
Bafög-Bedarfssätze werden angehoben
Ab dem Wintersemester 2016/17, bzw. Anfang des Schuljahres 2016 dürfen sich Schüler, Auszubildende und Studenten freuen: die Bafög-Bedarfssätze gehen um sieben Prozent in die Höhe. Das bedeutet für einen Studierenden mit einer Wohnung beispielweise künftig 735 statt 670 Euro, so Focus Online.
IBAN-Nummer auch für Privatkunden
Die Bankleitzahl und die Kontonummer wird es bald nicht mehr geben. Überweisungen müssen ab dem 1. Februar auch von privaten Kunden mittels der IBAN getätigt werden. BIC und IBAN findet Ihr meist auf der Rückseite Eurer Bankkarte oder auf den Kontoauszügen.
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Recht auf zeitnahen Facharzttermin
Wer gesetzlich krankenversichert ist hat ein Recht auf einen zügigen Termin beim Facharzt. Dies versichert das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz. Sollte es hier zu Schwierigkeiten kommen sollen ab dem 23. Januar sogenannte Termin-Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen bei der Terminvereinbarung behilflich sein, berichtet die RP Online. Die Stellen sollen im Rahmen einer Woche für einen Termin beim Neurologen oder Orthopäden sorgen, maximal sollen sich die Wartezeiten auf vier Wochen beschränken. Würde es dennoch zu längeren Wartezeiten kommen hat die Servicestelle dafür zu sorgen, dass der Patient in einem Krankenhaus untersucht wird. Routineuntersuchungen unterliegen nicht dem Angebot der Servicestelle.
Recht auf ärztliche Zweitmeinung
Patienten haben ab dem 1. Januar das Recht eine unabhängige zweite ärztliche Meinung einzuholen. Dieser gesetzliche Anspruch besteht bei gewissen Krankheitsbildern und geplanten Eingriffen und dient dazu, überflüssige OPs zu vermeiden, so RP Online.
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