Weiteres Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
Im wahrsten Sinne des Wortes „Doppeltes Pech“ hat ein Schweinfurter Autofahrer am späten Montagnachmittag gehabt. Als der 42-Jährige mit seinem Ford im Matthias-Grünewald-Ring zu einer Kontrolle angehalten worden ist, stellten die Ordnungshüter nicht nur fest, dass er alkoholisiert war, sondern eine Personalienüberprüfung ergab zudem, dass gegen ihn eine unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis vorlag.
Überriechende Alkoholfahne festgestellt
Gegen 18.30 Uhr erfolgte die Kontrolle des Autofahrers. Dabei stellten die Beamten eine nicht zu überriechende Alkoholfahne fest. Ein daraufhin durchgeführter Handalkomattest verlief deutlich positiv. Deshalb wurde sogleich die Weiterfahrt untersagt und der Fahrzeugschlüssel vorübergehend sichergestellt. Bei einem kurze Zeit später vorgenommenen Test an einem gerichtsverwertbaren Gerät in der Polizeiwache erzielte der Anfangsvierziger einen Wert von knapp unter 1 Promille.
Führerschein beschlagnahmt
Bei seiner weiteren Überprüfung stellten die Beamten auch noch fest, dass der Betroffene auf Grund einer behördlichen Anordnung schon vor längerer Zeit hätte seinen Führerschein abgeben müssen, was er jedoch unterlassen hatte. Deshalb hat er sich bei der geschilderten Fahrt nun auch noch ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingehandelt. Der Führerschein wurde auf Grund der Ausschreibung beschlagnahmt und geht jetzt an die Führerscheinbehörde zurück.
Dieser Artikel beruht auf einer Pressemitteilung der Polizeiinspektion Schweinfurt.