Radfahrer unter Alkoholeinfluss
Eine Punktlandung im negativen Sinn nennt man das wohl, was ein betrunkener Radfahrer am frühen Dienstagmorgen hingelegt hat. Bei einem sogenannten Pustetest erreichte er genau die 1,60 Promille, an der die Strafbarkeit für einen Drahtesellenker beginnt. Deshalb wird jetzt wegen Trunkenheit im Verkehr gegen ihn ermittelt.
Handalkomattest am Grenzwert
Der Dienstag war gerade 20 Minuten alt, als der 51-Jährige aus einer benachbarten Landkreisgemeinde in der Giegler-Pascha-Straße zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten worden ist. Weil eine deutliche Alkoholfahne zu riechen war, musste er sich einem Handalkomattest unterziehen. Und der „spuckte“ genau den Grenzwert aus. Deshalb wurde die Weiterfahrt untersagt und das Fahrrad am Kontrollort versperrt abgestellt. Danach ging es zur Polizeiwache, wo ein bereits verständigter Arzt eine Blutentnahme durchgeführt hat. Danach wurde der Beschuldigte wieder entlassen.
Dieser Artikel beruht auf einer Pressemitteilung der Polizeiinspektion Schweinfurt.