Was kann ich absetzen?
Bald geht das neue Semester in Schweinfurt wieder los und einige Studenten werden nach Wohnungen suchen. Aber egal ob Student oder berufstätig – viele Schweinfurter wohnen zur Miete. Welche Kosten man als Mieter von der Steuer absetzen kann, hat jetzt das Online-Immobilienportal Immowelt zusammengefasst.
Rasen mähen, putzen und bügeln
Vom Finanzamt werden alle Arbeiten im Haushalt, die normalerweise jeder selbst erledigen kann, unter dem Begriff „haushaltsnahe Dienstleistungen“ zusammengefasst. Dazu zählen zum Beispiel Rasen mähen, Fenster putzen, bügeln, Schnee schippen, auf die Kinder aufpassen oder die Eltern pflegen. Lässt man als Mieter solche Arbeiten allerdings von einer Firma oder einem Selbstständigen erledigen, kann man die gesamten Kosten dafür von der Steuer absetzen, so das Immobilienportal.
Laut Immowelt können maximal Arbeitskosten von 20.000 Euro zu einem Fünftel in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Daraus kann sich eine Steuerersparnis von bis zu 4.000 Euro im Jahr ergeben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Arbeiten direkt in der eigenen Wohnung oder auf dem dazu gehörenden Grundstück ausgeführt wurden. Außerdem muss die Rechnung per Überweisung beglichen worden sein. Eine Barzahlung wird laut Immowelt in der Regel nicht anerkannt. Hat jedoch der Vermieter die Arbeiten in Auftrag gegeben und legt die Kosten auf den Mieter um, können die entsprechenden Teile der Nebenkostenabrechnung beim Finanzamt eingereicht werden. Immowelt nennt als Beispiel den Fall, wenn im Mietvertrag vorgesehen ist, dass ein Reinigungsdienst die Reinigung im Treppenhaus übernimmt.
Auch Handwerkerleistungen
Laut dem Onlineportal Immowelt können Mieter auch verschiedene Handwerkerleistungen, wie zum Beispiel einen neuen Wandanstrich, von der Steuer absetzen – aber nur, wenn sie die Arbeiten selbst in Auftrag gegeben und auch bezahlt haben. Der Höchstbetrag für Rechnungen liegt hier bei 6.000 Euro im Jahr. Wer so viel geltend macht, kann 20 Prozent, also 1.200 Euro vom Finanzamt zurückbekommen.
Voraussetzung ist auch hier wieder, dass die Arbeiten in der eigenen Wohnung oder auf dem dazugehörenden Grundstück durchgeführt wurden. Wichtig dabei ist außerdem, dass nur solche Arbeiten abgesetzt werden können, die auch dem Erhalt oder der Renovierung der Wohnung dienen – nicht aber solche, die etwas komplett Neues schaffen. Auch hier sollte die Rechnung per Überweisung bezahlt worden sein.
Modernisierung und Renovierung
Von den Finanzämtern werden auch Handwerkerkosten, die sich in der Nebenkostenabrechnung verstecken, anerkannt. Damit man als Mieter diese Vergünstigungen auch nutzen kann, müssen die Kosten vom Vermieter detailliert auf der Jahresrechnung ausgewiesen sein, so das Portal. Wer möchte, kann sich auch von seinem Vermieter eine extra Bescheinigung für seinen Anteil an den Gesamtkosten ausstellen lassen. Wichtig ist allerdings, dass nur die reinen Arbeitskosten abgesetzt werden können, nicht aber die Materialkosten. Der Steuerzahler können auch nur in dem Jahr von der Ermäßigung profitieren, in dem die Kosten auch entstanden sind. Laut Immowelt werden folgende Leistungen anerkannt:
- Dach- oder Fassadenarbeiten
- Wartung der Heizungsanlage
- Austausch oder Renovierung von Türen und Fenstern
- Malerarbeiten in der Wohnung oder am Haus
- Gebühren für den Schornsteinfeger
- Verlegung von Fliesen, Teppich oder Parkett
- Modernisierung des Badezimmers
Steuerersparnis Arbeitszimmer
Alle Mieter, die von zu Hause aus arbeiten, können auch mit ihrem Arbeitszimmer bares Geld sparen indem sie es von der Steuer absetzen. Laut dem Portal Immowelt gibt es dabei zwei Möglichkeiten. Zum einen muss der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit in dem eigenen Arbeitszimmer zuhause liegen – das kommt zum Beispiel bei Selbstständigen oder Heimarbeitern vor. Ist das der Fall, können alle anteiligen Ausgaben wie Miete, Heizung oder Strom als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Ein anderer Fall sind Arbeitnehmer, die zwar nicht nur daheim arbeiten, für deren Tätigkeiten aber kein anderer Platz zur Verfügung steht, können bis 1.250 Euro pro Jahr geltend machen. Das betrifft zum Beispiel Lehrer.
Umzug von der Steuer absetzen
Laut Immowelt können auch alle, die aus beruflichen Gründen umziehen müssen, anfallende Kosten in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten angeben und einiges an Steuern sparen. Abgesetzt werden können zum Beispiel folgende Kosten:
- Maklergebühren für Mietwohnung
- Doppelte Mietzahlung von bis zu einem halben Jahr
- Transportkosten
- Reparaturen von Transportschäden
- Reisekosten für Wohnungssuche
- Fahrtkosten am Umzugstag
Noch ein Tipp: Auch wer aus rein privaten Gründen umzieht, kann sich Geld vom Staat zurückholen. Zwar lassen sich hier nicht alle Kosten von der Steuer absetzen, aber einige Arbeiten können als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.
Wohnen in Schweinfurt
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