1,8 Milliarden Überstunden
Die Deutschen gelten als fleißig, strebsam und diszipliniert. Arbeiten, Arbeiten, Arbeiten! Da kommen viele Überstunden zusammen. Im Jahr 2015 wurden in Deutschland 1,8 Milliarden Überstunden angehäuft. Die Hälfte hiervon wurde nicht vergütet. Wer Überstunden geleistet hat, möchte dafür auch entlohnt werden.
Im laufenden Arbeitsverhältnis verzichtet man als Arbeitnehmer jedoch häufig auf die Ansprüche. Oft erinnert sich man erst im Streit mit dem Chef an die geleisteten Überstunden. Genauso oft sind die Ansprüche dann aber bereits verfallen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Dr. Alexander Hess von Reitmaier Rechtsanwälte Experte und gibt wichtige Ratschläge:
Was sind Überstunden?
Überstunden entstehen immer dann, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird. Vereinbarungen zur Arbeitszeit finden sich entweder im Arbeits- oder Tarifvertrag beziehungsweise einer Betriebsvereinbarung.
Ist man verpflichtet, Überstunden zu leisten?
Sofern keine ausdrückliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht, hat der Arbeitnehmer nur die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu erbringen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn Not am Mann ist. Das bedeutet, der Arbeitgeber kann ausschließlich dann Überstunden anordnen, wenn ein Notfall eingetreten ist.
Wie viele Überstunden darf der Arbeitgeber anordnen?
Die Höchstgrenze für Überstunden richtet sich nach dem Arbeitszeitgesetz. § 3 Satz 2 ArbZG regelt, dass die tägliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers maximal zehn Stunden betragen darf.
Wann werden Überstunden vergütet?
Wer glaubt, dass Überstunden immer automatisch vergütet werden, der irrt. Überstundenvergütung entsteht nur dann, wenn die Überstunden entweder
- angeordnet oder
- genehmigt oder
- geduldet oder
- zur Erledigung der geschuldeten Arbeit erforderlich waren.
Wann entsteht Anspruch auf Überstundenvergütung?
Der Anspruch auf Überstundenvergütung wird fällig mit dem jeweiligen Monatslohn. In vielen Arbeitsverträgen findet sich noch die Klausel “Durch das Arbeitsentgelt ist die Mehrarbeit abgegolten.” oder eine sinngemäße Formulierung. Eine derartige Vereinbarung ist unwirksam!
Wann verfällt/verjährt Anspruch auf Überstunden?
Viele Arbeits- und Tarifverträge sehen Ausschlussfristen (3-6 Monate) für die Geltendmachung der Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis vor. Ist die Ausschlussfrist verstrichen, kann der Anspruch auf Vergütung der geleisteten Überstunden nicht mehr geltend gemacht werden.
Da die Überstundenvergütung mit dem jeweiligen Monatslohn fällig wird, empfiehlt es sich daher, die Vergütung von Überstunden beim Arbeitgeber unverzüglich schriftlich geltend zu machen und bei Zurückweisung gerichtlich durchzusetzen. Liegt eine solche Ausschlussklausel nicht vor, so unterliegt der Vergütungsanspruch der Verjährung nach § 193 BGB. Diese beträgt 3 Jahre.
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