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Symbolbild Schweinfurt
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Weihnachtsdeko: Das muss man als Mieter beachten

So bleibt Dekorieren ein Spaß

Jeder kennt es: Das eine Haus in der Nachbarschaft, das zur Weihnachtszeit besonders stark geschmückt ist. Ob einem das gefällt ist Geschmacksache, doch eine Lichterkette hier und einen Weihnachtsmann da haben wir doch alle ganz gern. Aber gerade Mieter müssen beim ganzen Deko-Spaß ein paar Vorschriften beachten, denn in Mietshäusern ist nicht alles an Weihnachtsdeko erlaubt.

In der Wohnung freie Bahn

Doch natürlich sind Mieter in den Wohnungen nicht eingeschränkt. Auch „Immowelt“ bestätigt, dass Mieter sich in ihrer Wohnung so kreativ austoben können, wie sie möchten. Mit eingeschlossen sind dabei auch Fenster, gemietete Gärten und Balkone. Diese dürfen mit Lichterketten und Co. verziert werden, solange dabei nichts beschädigt wird. Auch eine Bestätigung des Vermieters muss man laut „Immowelt“ nicht einholen. Genauso seien Klauseln im Mietvertag, die beispielsweise Christbäume auf dem Balkon verbieten, in der Regel unwirksam.

Achtung bei Außenbeleuchtung

Bei Außenbeleuchtung sollten Deko-Fans generell darauf achten, dass die Lichter nicht permanent oder die ganze Nacht lang in die Nachbarwohnung scheinen – das gilt aber auch genauso für Hauseigentümer. Bis 22 Uhr dürfen die Lichterketten brennen, doch spätestens dann sollten sie aufgeschaltet werden und erst wieder ab 6 Uhr morgens in Betrieb genommen werden.

Balkon muss sicher sein

Wer seinen Balkon dekorieren will, muss außerdem laut „Immowelt“ darauf achten, dass die angebrachte Dekoration keinen gefährdet. Wer zum Beispiel seinen Christbaum lieber draußen hat, um keine Nadeln in der Wohnung zu haben, muss aufpassen, dass dieser selbst einen Sturm aushält und nicht auf die Straße fallen kann.

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Treppenhaus ist Sperrzone

Die eigene Haustür steht einem zur freien Verfügung. Wer also einen Kranz aufhängen will, kann dies gerne tun. Zum Problem wird es nur, wenn ein Mieter versucht, das ganze Treppenhaus nach seinem Geschmack zu dekorieren oder im ganzen Haus weihnachtliche Duftsprays versprüht. So hat auch das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 3 Wx 98/03), dass Nachbarn dies nicht akzeptieren müssen. Brennende Kerzen sind allgemein aus Brandschutzgründen nicht erlaubt.

Hauswand ist Vermietersache

Bei der Gestaltung der Hauswand hängt es ganz vom Vermieter hat. Wer also in Erwägung zieht einen Weihnachtsmann das Haus hochkraxeln zu lassen, der sollte vorher nachfragen. Meist muss nämlich dafür ein Loch in die Hauswand gebohrt werden und auch darüber hinaus könnte die Fassade dadurch beschädigt werden. Immowelt betont außerdem, dass auch hier von größter Bedeutung ist, dass keiner durch die Deko Schaden nehmen kann.

Anders bei Eigentümergemeinschaften

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften sieht es allerdings anders aus. Diese können konkrete Regeln für die Weihnachtsdeko aufstellen, an die sich dann alle Parteien halten müssen.

Wohnen in Schweinfurt

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