Neuerungen zum Jahresende
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und tatsächlich treten viele gesetzliche Neuerungen zum Jahreswechsel in Kraft. Doch auch schon im Monat Dezember kommen ein paar Änderungen auf uns Verbraucher zu. Einige Gesetze wurden sogar noch direkt nach der letzten Bundesratssitzung am 25. November wirksam. Was uns erwartet, verraten wir.
DB: Teurer aber freies WLAN
Traditionell zum Ende des Jahres gibt es bei der Deutschen Bahn neue Fahrpläne – am 11. Dezember ist es dieses Mal soweit. 2016 steigen erstmals seit zwei Jahren wieder die Preise an. Laut „Die Welt“ erhöhen sie sich durchschnittlich um 1,3 Prozent, allerdings gibt es je nach Ticket große Unterschiede. Die Tickets im Regionalverkehr werden etwa 1,9 Prozent teurer, bei Streckenzeitkarten geht es sogar 3,9 Prozent nach oben. Auch die Bahncard 100 steigt im Preis (1. Klasse plus 2,9 Prozent, 2. Klasse plus 2,4 Prozent). Die Preise für Bahncard 50 und 25 bleiben hingegen gleich.
Die Bahn möchte aber als Gegenleistung zu den Preiserhöhungen das Angebot verbessern, so „Die Welt“. Ab Dezember sollen alle Zugpassagiere auch in der 2. Klasse kostenlosen WLAN-Zugang haben. Außerdem soll es in Zukunft auf mehreren Strecken zusätzliche Bahnverbindungen geben.
Neues im Lebensmittelrecht
Ab dem 13. Dezember müssen laut „Die Welt“ aufgrund einer Verordnung der EU auch zukünftig bereits vorverpackte Getränke mit einem Alkoholgehalt von weniger als 1,3 Volumenprozent Alkohol eine Nährwertkennzeichnung enthalten. Beispielsweise fallen darunter alle alkoholfreien Getränke, Fassbrausen oder Mischgetränke mit geringen Bieranteilen. Bisher waren diese Getränke von der Pflicht ausgenommen, Angaben zum Gehalt von Energie, Fett (davon ungesättigte Fettsäuren), Kohlenhydraten (davon Zucker), Proteinen und Salz zu machen.
Digitaler Lohnnachweis wird Pflicht
Für alle Unternehmer, die Angestellte haben, gilt es ab Dezember selbst aktiv zu werden. Diese müssen ab 2017 die Entgeltnachweise ihrer Angestellten an die Berufsgenossenschaft digital übermitteln. Im Dezember muss dazu aber vorab in einem Vorverfahren zunächst ein automatisierter Abgleich aller Unternehmensdaten durchgeführt werden. Laut „Die Welt“ haben alle Unternehmer die „Gebrauchsanweisung“ hierfür bereits in den vergangenen Tagen durch ein Schreiben der Berufsgenossenschaft mitgeteilt bekommen.
Steuervorteile für Elektroautos
Bereits vor einigen Tagen ist ein Gesetz in Kraft getreten, das für E-Autofans erfreulich ist. Der Steuervorteil für Elektroautos wird mit diesem Gesetz ausgeweitet. Bisher wurde man bei Erstzulassung für fünf Jahre von der Steuer befreit, jetzt wurde, so „Die Welt“, die Frist auf zehn Jahre verlängert. Auch wer sein E-Auto im Betrieb des Arbeitgebers aufladen darf, kann das in Zukunft steuerfrei tun. Dieser Vorgang soll nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden. Anders sieht es zum Beispiel bei einem Dienstwagen oder Essensgutscheinen, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, aus.
Neue Definition illegaler Drogen
Auch schon seit einigen Tagen wirksam, ist ein Gesetz, das die Bekämpfung illegaler Drogen vereinfachen soll. Verbotene Stoffe mussten erst in eine bestimmte Liste für verbotene Substanzen aufgenommen werden, bevor deren Besitz strafbar und letztendlich eine Strafverfolgung möglich war. Laut „Die Welt“ gab es allerdings hierbei ein Problem, seitdem Drogen vorwiegend chemisch hergestellt werden.
Die Hersteller der illegalen Substanzen änderten nach einem Verbot und Aufnahme in die Liste einfach die chemische Zusammensetzung der Drogen und konnten sie somit weiterhin ohne Belange verbreiten, so „Die Welt“. Nach dem neuen Gesetz können nun aber ab sofort ganze Stoffgruppen verboten, sowie deren Herstellung und Verbreitung unter Strafe gestellt werden. Das betrifft im Moment vor allem synthetische Cannabinoide, Phenethylamine und Cathinone.
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