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Symbolbild Schweinfurt
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Schneeschippen absetzen und Steuern sparen

Hausmeisterdienst von der Steuer absetzen

Der nächste Schnee kommt bestimmt. Dann heißt es für die meisten Menschen wieder Schneeschippen und den Gehweg streuen. Wer absolut keine Lust oder auch keine Zeit auf diese Arbeit hat, kann natürlich auch einen Hausmeisterdienst dafür engagieren. Das kostet zwar Geld, die Ausgaben können aber von der Steuer abgesetzt werden.

Um Schwarzarbeit einzudämmen hat laut immowelt der Gesetzgeber mit der Steuerbegünstigung für sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistungen“ den Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnet, Arbeiten im und um den Haushalt beim Finanzamt absetzen zu können, wenn diese von einem Fachunternehmen oder einem Selbstständigen erledigt werden.

Auch als Mieter profitieren

Aber nicht nur die Eigentümer, sondern auch die Mieter können davon profitieren, betont immowelt. Man kann die Ausgaben bei der Steuer angeben, wenn man selbst einen Hausmeisterdienst beauftragt und bezahlt hat. Hat der Vermieter die Arbeiten in Auftrag gegeben und legt die Kosten dann auf die Mieter um, können die entsprechenden Teile der Nebenkostenabrechnung von der Steuer abgesetzt werden. Immowelt gibt aber den Tipp, die Rechnung per Überweisung zu zahlen, denn Bargeldzahlung akzeptiert das Finanzamt in der Regel nicht.

Räumung von öffentlichen Wegen

Sogar den Schneedienst auf öffentlichen Wegen kann man laut immowelt absetzten, da er im März 2014 vom Bundesfinanzhof als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt wurde. Da der Schnee oft nicht nur auf dem eigenen Grundstück, sondern auch auf der Straße vor dem Haus geräumt werden muss wurde es zugelassen. Grundsätzlich gilt dabei jedoch, dass der Grundstückseigentümer beziehungsweise Vermieter für die Beseitigung von Schnee und Eis zuständig ist.

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Wenn man doch räumen muss

Streu- und Räumpflichten können aber auch per Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden. Die detaillierten Vorgaben, wann und wie zu räumen ist, ist in den Ortssatzungen der Städte und Gemeinden zu finden. In vielen Regionen beginnt laut immowelt die Streupflicht morgens um 7 Uhr und endet abends um 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen kann sie ein bis zwei Stunden später beginnen.

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