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Fußballstadion. Symbolbild: Pascal Höfig
Fußballstadion. Symbolbild: Pascal Höfig

Das ändert sich zum 1. September 2017

Neuerungen für Verbraucher

Der Monat September steht nicht nur im Zeichen der Bundestagswahl am 24. September, sondern bringt auch wieder einige Neuerungen für die Verbraucher mit sich. Betroffen sind beispielsweise Putzfeen und Sportskanonen, denn auch für Schweinfurts Sportanlagen ändert sich ab September etwas.

Lärmschutzverordnung für Sportanlagen

Um Sportanlagen auch abends und an Sonn- und Feiertagen besser nutzen zu können, erlaubt die neue Lärmschutzverordnung ab sofort dasselbe Lärmschutzniveau wie an Werktagen, heißt es in Informationen der Bundesregierung. Die Richtwerte dürfen in den Abendstunden, sowie den Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen um fünf Dezibel erhöht werden. Somit darf es zum Beispiel auf dem DjK-Gelände ab sofort auch mal etwas lauter werden. Die Verordnung stellt gleichzeitig neue Immissionsrichtwerte für „Urbane Gebiete“ auf, das heißt gemischte Stadtviertel mit besonders dichter Bebauung. Die Änderung tritt dann am 9. September 2017 in Kraft.

Auto teilen statt besitzen

Carsharing ist in den letzten Jahren immer beliebter bei allen Altersgruppen geworden. Das System hat sich zu einem wichtigen Baustein nachhaltiger Mobilität entwickelt. Genau diesen Trend möchte die Bundesregierung nun unterstützen in Form von Sonderparkplätzen und kostenlosem Parken für Carsharing-Fahrzeuge. Das neue Carsharing-Gesetz tritt zum 1. September 2017 in Kraft. Auch in Schweinfurt kann man Carsharing über verschiedene Anbieter ausprobieren.

Energieeffizienz für Staubsauger

Wer sich einen neuen Staubsauger zulegt, sollte darauf achten, dass es sich auch wirklich nur um ein Gerät handelt mit einer Leistung unter 900 Watt. Denn die Anforderungen an die Energieeffizienz von Staubsaugern werden zum 1. September 2017 nochmals erhöht. Dann dürfen eben nur noch solche Staubsauger in den Handel gelangen. Die Skala reicht von Energieeffizienzklasse A+, A++, A+++ bis Energieeffizienzklasse D. Die Energieeffizienzklassen E, F und G fallen weg. Darüber hinaus dürfen neue Staubsauger nicht lauter als 80 Dezibel sein, heißt es von Seiten der Bundesregierung.

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Verbot: Schlachten hochträchtiger Tiere

Auch in Sachen Tierschutz wird sich zum neuen Monat etwas ändern. Ab dem 1. September 2017 ist es grundsätzlich verboten, Säugetiere im letzten Drittel der Trächtigkeit zur Schlachtung abzugeben. Ausgenommen sind zunächst Ziegen und Schafe. Pelztiere dürfen zudem nur noch mit behördlicher Erlaubnis gehalten und gezüchtet werden, so die Bundesregierung.

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