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Bundestagswahl 2017. Foto: Pascal Höfig
Bundestagswahl 2017. Foto: Pascal Höfig

Hinweise zu Bundestagswahl und Briefwahl

Zwei Stimmen

Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, 24. September, im Zeitraum von 8 bis 18 Uhr statt. Gewählt wird mit einem amtlich hergestellten Stimmzettel, auf dem jede wahlberechtigte Person zwei Stimmen vergeben kann. Auf dem linken Teil ist die Stimmabgabe für die Wahl eines/einer Wahlkreisabgeordneten und auf dem rechten Teil die Stimmabgabe für die Wahl einer Landesliste (Partei) möglich.

Wahlbenachrichtigungskarte

In Deutschland darf jeder wählen, der einen deutschen Pass besitzt, volljährig ist und mindestens drei Monate seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hatte. Jeder wahlberechtigte Bürger bekommt vor der Wahl eine sogenannte „Wahlkarte“ oder „Wahlbenachrichtigung“ per Post zugesandt. Darin steht, in welchem Wahllokal er abstimmen darf.

Wie wird gewählt?

Wichtig ist auch, dass jeder Wähler am Wahltag seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringt, denn einen Stimmzettel bekommt nur, wer sich auch ausweisen kann. Wer am Wahlsonntag aus irgendeinem Grund nicht in „sein“ Wahllokal gehen kann oder sich die Unterlagen lieber in aller Ruhe zuhause ansehen möchte, darf auch per Post seine Stimme abgeben. Hierzu muss man die sogenannten Briefwahlunterlagen bei der Stadt Schweinfurt anfordern. Dies ist bis zum 19. September um 23 Uhr z.B. online auf der Homepage der Stadt möglich.

Briefwahlunterlagen beantragen

Briefwahlunterlagen können wie folgt beantragt werden:

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  • persönlich im Wahlamt Schweinfurt: Markt 1, 97421 Schweinfurt unter Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte und eines Ausweisdokuments
  • schriftlich per Post: Dazu den Antrag der Wahlbenachrichtigung zum Wahlamt schicken.
  • per E-Mail: an wahlen-statistik@schweinfurt.de. Nötig sind dafür vollständiger Vor- und Familienname, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer (ggf. für Rückfragen) und als Betreff ggf. „Antrag auf Briefwahlunterlagen“.
  • online: unter dem Link auf der Homepage der Stadt.

Eine telefonische Antragstellung auf Zusendung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.

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