Alles beim Alten? Wäre ja langweilig. Der Dezember steht in den Startlöchern und mit dem neuen Monat gibt es einige neue Regelungen, die sich auch in Schweinfurt bemerkbar machen. Wir verraten, was sich genau ab dem 1. Dezember ändert und worauf künftig zu achten ist.
Deutsche Bahn
Der Winterfahrplan 2017/18 der Deutschen Bahn tritt ab 10. Dezember in Kraft. Damit wird nicht nur der Streckenausbau voran getrieben, allen voran die Schnellfahrstrecke zwischen München und Berlin eröffnet, sondern auch die Flexpreise werden steigen: In der 2. Klasse um 1,9 % und in der 1. Klasse um 2,9 %. Sparpreise, Reservierungskosten, die Kosten für BahnCard 25 und 50 bleiben unverändert.
Kindergeld
Wer sein Kindergeld für einen längeren Zeitraum noch rückwirkend beantragen will, sollte dies noch im Dezember tun. Denn nur noch für Anträge bis 31. Dezember gilt die 4-jährige Rückwirkungsfrist. Ab Januar 2018 kann das Kindergeld nur noch sechs Monate rückwirkend beantragt werden.
Verbraucherschutz
Auch im Thema Verbraucherschutz wird sich etwas zum 1. Dezember tun. Anbieter von Telefonie- und Internetverträgen werden zukünftig ihren Bestandskunden Kündigungsfristen auf der Rechnung mitteilen müssen, wenn die Laufzeit des Vertrages länger als einen Monat beträgt. So soll der Kunde über den letzten möglichen Kalendertag informiert werden, damit er eine mögliche Vertragsverlängerung nicht so leicht übersehen kann und sie einfacher verhindern kann.
Neue Gesetze, neue Partys
Wer wissen möchte, welche neuen Veranstaltungen in und um Schweinfurt im Dezember auf dem Programm stehen, kann in unserer Kategorie Kultur & Events und auf Schweinfurt, was geht? vorbeischauen! Hier findet man Events, Konzerte und aktuelle Highlights wie weihnachtliche Events und Silvesterpartys.