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Baum. Foto: Pascal Höfig
Ein umgestürzter Baum nach einem Unwetter. Foto: Pascal Höfig

Baumschutzverordnung weiterhin gültig

Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Schweinfurt erneut darauf hin, dass die Baumschutzverordnung weiterhin gilt und zu beachten ist. In den letzten Tagen gingen vermehrt Anzeigen wegen aktueller Baumfällungen ein. Die Stadt Schweinfurt ist dazu verpflichtet, in diesen Fällen Bußgeldverfahren gegen die Grundstückseigentümer durchzuführen.

Erst zum 1. Juli

Die Aufhebung der Baumschutzverordnung wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08. Februar vorberaten. Eine abschließende Behandlung ist in der Stadtratssitzung am 27. Februar vorgesehen. Folgt der Stadtrat dem Gutachten des Bau- und Umweltausschusses, wird die Baumschutzverordnung mit Wirkung zum 01. Juli 2018 aufgehoben.

Schutz zur Brutzeit der Vögel

In der Zeit vom 01. März bis 30. September lässt das Bundesnaturschutzgesetz Rückschnitte von Gehölzen grundsätzlich nicht mehr zu. Die Regelung des § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz verbietet, während der Brutzeit der Vögel – in eben diesem Zeitraum – Bäume, Hecken, Gebüsche oder andere Gehölze abzuschneiden oder auf Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte.

Dieses Verbot dient vorrangig dem Schutz von Lebensstätten und somit dem allgemeinen Artenschutz, da in der Zeit von Anfang März bis Ende September insbesondere Vögel die verschiedenen Gehölzstrukturen für ihre Brut, aber auch als Deckung und Nahrungsquelle während der Brutzeit benötigen. Die Vorschrift soll nicht dem Erhalt von Gehölzen dienen, sie veranlasst lediglich zu zeitlich angepasster und damit naturverträglicher Planung.

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Dieser Artikel beruht auf einer Pressemitteilung der Stadt Schweinfurt.

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