Insgesamt rund 168,9 Millionen Euro an staatlicher Förderung sind im Jahr 2017 für den laufenden Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen sowie zur quantitativen und qualitativen Verbesserung des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren nach Unterfranken geflossen.
Bayerischer Staatshaushalt
Die Haushaltsmittel stammen überwiegend aus dem bayerischen Staatshaushalt (150,4 Millionen Euro) und wurden vom Bayerischen Landtag zur Verfügung gestellt. Die Förderung erfolgt aus dem Etat des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Davon hat die Regierung von Unterfranken im Jahr 2017 für die Förderung von Kindertageseinrichtungen in den Städten Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg sowie für die Tagespflege im Regierungsbezirk Unterfranken insgesamt rund 28,7 Millionen Euro Landesmittel bewilligt und ausgezahlt.
Aufgliederung Fördermittel
Die von der Regierung von Unterfranken im Jahr 2017 ausgereichten Fördermittel gliedern sich wie folgt auf:
- Stadt Aschaffenburg: rund 7.963.000 €
- Stadt Schweinfurt: rund 5.766.000 €
- Stadt Würzburg: rund 14.123.000 € davon rund 1.270.000 € für eigene Einrichtungen der Stadt
Tagespflege
Städte Schweinfurt und Würzburg, Landkreise Bad Kissingen, Haßberge, Miltenberg, Kitzingen, Schweinfurt und Würzburg: rund 839.900 €
Des Weiteren haben die Landratsämter insgesamt rund 121,7 Millionen Euro Landesmittel an ihre Gemeinden zur Förderung der einzelnen dortigen Einrichtungen bewilligt und ausgezahlt.
Kommunale Förderung
Da die Kindertagesbetreuung eine Aufgabe der Kommunen ist, erhalten die Träger der Einrichtungen zusätzlich zur staatlichen Förderung eine kommunale Förderung in gleicher Höhe. Die Kommunen geben die staatliche Förderung, erhöht um den kommunalen Anteil an die Träger weiter.
Rein staatlich finanziert werden unter anderem im letzten Jahr vor der Einschulung die sogenannten Vorkurse. Die Vorkurse richten sich an Kinder, die einen entsprechenden Unterstützungsbedarf bei der Sprachentwicklung aufweisen.
Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
Grundlage der Förderung ist das Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG). Mit diesem Gesetz wird die Förderung aller Kindertageseinrichtungen also Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder einheitlich geregelt. Außerdem wird die Tagespflege staatlich gefördert. Das BayKiBiG und der zugehörige Bildungs- und Erziehungsplan gewährleisten den Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen.
Die Förderung selbst erfolgt kindbezogen auf der Grundlage eines Basiswertes. Die Förderhöhe hängt ab von den Zeiten, die Eltern gebucht haben, und vom individuellen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufwand der Einrichtung für das jeweilige Kind. So erhöht sich z. B. die Förderung für Kinder unter 3 Jahren, für Schulkinder oder auch für Kinder mit Behinderung.
Bundesmittel enthalten
In der staatlichen Gesamtfördersumme von 168,9 Millionen Euro sind auch Bundesmittel von rund 18,5 Millionen Euro enthalten. Zur quantitativen und qualitativen Verbesserung des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren erhalten die Kommunen nämlich seit dem Kindergartenjahr 2009/2010 zusätzlich Bundesmittel zur Betriebskostenförderung.
Diese Mittel werden durch den Freistaat Bayern in Ausführung des Kinderförderungsgesetzes an die betreffenden Kommunen weitergereicht. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG über die Regierungen und Landratsämter.
Zuschuss zum Elternbeitrag
Zur Entlastung der Familien leistet der Freistaat Bayern für Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung für längstens 12 Monate zudem einen Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Kindertageseinrichtungen, und zwar monatlich je Kind ab 01.09.2012 50 €, ab 01.09.2013 100 €.
Die Auszahlung erfolgt im Rahmen der kindbezogenen Förderung an die Einrichtungen, vorausgesetzt der Träger senkt im Gegenzug den entsprechenden Elternbeitrag in mindestens dieser Höhe. Im Jahr 2017 wurden in Unterfranken insgesamt rund 12,6 Millionen Euro an Zuschuss zum Elternbeitrag ausgezahlt.
54.148 Kinder im Durchschnitt
Im Jahr 2017 wurden in den kreisfreien Städten Aschaffenburg, Würzburg und Schweinfurt durchschnittlich 9.958 Kinder in 147 Einrichtungen betreut. Im gesamten Regierungsbezirk waren es durchschnittlich 54.148 Kinder in 883 Einrichtungen. Zum Stichtag 1. Januar 2018 wurden in Tagespflege unterfrankenweit zusätzlich 711 Kinder betreut.
Dieser Artikel beruht auf einer Pressemitteilung der Regierung von Unterfranken.