Auch im Juni erwarten uns wieder einige gesetzliche Änderungen. Hier haben wir das Wichtigste auf einen Blick zusammengefasst, was auch uns in Schweinfurt betrifft:
Bundeskriminalamtgesetz
Seit Ende Mai gibt laut es der Bundesregierung Änderungen, die das Bundeskriminalamt betreffen. So können nun auch Daten, die durch verdeckte Ermittlungen gesammelt wurden zur Abwehr von Terrorismus genutzt werden. Die dafür benötigten einheitlichen IT-Standards wurden im Rahmen des Gesetztes geschaffen. Zudem ist die elektrische Fußfessel, die 2016 als verfassungswidrig erklärt wurde, wieder erlaubt. So soll der Aufenthaltsort sog. „Gefährder“ festgestellt werden, was sich positiv auf die Sicherheit auswirkt.
Public Viewing
Die Fußball-WM steht an. Dementsprechend wurden von der Bundesregierung auch Regelungen zum Public Viewing getroffen. Die Bestimmungen zum Lärmschutz wurden gelockert, damit man auch abends im Freien die Spiele verfolgen kann. Über Ausnahmen wird vor Ort entschieden.
Die Kommunen können also Fußballübertragungen für private Veranstalter genehmigen, selbst wenn die Spiele erst nach 22.00 Uhr enden. Unabhängig davon bleibt Public Viewing bei der WM 2018 anzeige- bzw. genehmigungspflichtig (dies gilt auch für die gaststättenrechtlich konzessionierten Flächen oder sondernutzungsrechtlich genehmigte Freischankflächen). Die Lärmschutzvorschriften für die Anwohner treten zwar etwas zurück, sind aber nach wie vor zu berücksichtigen. Im Einzelfall können einer Übertragung auch sicherheits- oder haftungsrechtliche Fragen entgegenstehen, die natürlich umfassend geprüft werden.
Kreuze in Behörden
In Bayern hat das Landeskabinett unter Ministerpräsident Söder beschlossen, dass Behörden der bayerischen Staatsverwaltung künftig Kreuze zieren sollen – ab dem 1. Juni tritt dieser Beschluss in Kraft. Dafür musste er allerdings viel Kritik einstecken, wenn die Argumentation auch war, dass das Kreuz nicht unbedingt nur das Christentum symbolisiere, so der Stern. Kommunen, Landkreise und Bezirke fallen zwar nicht unter diese Regelung, empfohlen wurde es ihnen vom Kabinett allerdings ebenso, dies berichtete die Presse.
Güterkraftverkehrsgesetz
Die Vorschriften im Rahmen des Güterkraftverkehrs werden laut Ecovis im Juni verschärft. Betroffen sind v.a. Landwirte, die zusätzlich zu den Arbeiten in ihrem Betrieb auch im Rahmen von unentgeltlicher Nachbarschaftshilfe oder in Zusammenarbeit mit Kollegen Transporte durchführen. Wenn man mit einer Zugmaschine/ einem Transporter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h transportiert, zählt dies nun zum gewerblichen Güterverkehr. Dafür benötigt man jetzt beglaubigte Genehmigungen , die dem Gesetz entsprechen, eine Güterschadens-Haftpflichtversicherung und auch ein Kontrollgerät für Lenk- und Ruhezeiten. Für Maschinen mit Höchstgeschwindigkeiten bis zu 40 km/h wird es vermutlich Ausnahmen geben.