Das Landratsamt Schweinfurt hat im Rahmen des Rückbaus des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld die Baugenehmigung für die so genannte Bereitstellungshalle für radioaktive Abfälle und Reststoffe (kurz BeHa) erteilt. Die Genehmigung des Staatlichen Landratsamtes erfolgte nach der bereits am 9. März 2018 erteilten Genehmigung des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in der neu zu errichtenden BeHa, so heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes Schweinfurt.
Inhalt der Baugenehmigung des Landratsamtes vom 28. Mai 2018 ist lediglich die bauliche „Hülle“ der BeHa. Die strahlenschutzrechtlichen Anforderungen sind dann im Bescheid des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) geregelt.
Genehmigung bei entsprechenden Voraussetzungen
Bei Baugenehmigungen handelt es sich um sogenannte „gebundene“ Entscheidungen, das heißt sie müssen erteilt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, was hier der Fall war. Daher war auch das gemeindliche Einvernehmen, das die Gemeinde Grafenrheinfeld verweigert hatte, zu ersetzen.
Kraftwerk seit 2015 außer Betrieb
Am 27. Juni 2015 hatte das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld seinen Leistungsbetrieb beendet. Der Betreiber, die PreussenElektra GmbH, hat auf Grundlage des Atomgesetzes am 28. März 2014 die erste von zwei Genehmigungen für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks beantragt. Diese erste Genehmigung nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz, die neben den beiden oben genannten Genehmigungen zur BeHa erforderlich ist, hat das Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 11. April 2018 erteilt. Die Stilllegung ist gemäß dem Verursacherprinzip Aufgabe der Betreiber. Die einzelnen Abbaumaßnahmen unterliegen der behördlichen Aufsicht.
Weitere Informationen zum Rückbau gibt es hier.
Artikel beruht auf Informationen des Landratsamtes Schweinfurt.