Die Stadt Schweinfurt hat die Anmietung der städtischen Räumlichkeiten Rathaus, Ebracher Hof, Leopoldina Saal im Rückert-Bau und Schrotturm neu geregelt. Vorausgegangen war der Überprüfung der bisherigen Regelungen eine Anfrage des SPD-Stadtrates Dr. Thomas End. Die von der Stadtverwaltung nun aktualisierten und überarbeiteten Regelungen hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 15. Mai beschlossen.
Politische Veranstaltungen ausgeschlossen
So können künftig auch weiterhin Vereine, Verbände und Jugendgruppen mit Sitz in Schweinfurt sowie städtische Einrichtungen die oben genannten Räumlichkeiten mieten. Nicht zugelassen sind politische Veranstaltungen. In Einzelfällen kann der Oberbürgermeister individuelle Entscheidungen treffen.

Schrotturm und Rathausdiele in Schweinfurt. Fotos: Stadt Schweinfurt
Feste Kosten
Als feste Kosten fallen für den Mieter der Mietpreis und die Hausmeistervergütung an. Auf Wunsch können zusätzlich Servicekräfte, die Benutzung des Flügels und eine Sonderreinigung gebucht werden.
Eine Kostenbefreiung für Mietpreis und Hausmeister erfolgt bei nachgewiesener Gemeinnützigkeit, wenn es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt und keine Einnahmen oder Eintrittsgelder eingenommen werden.

Im Rückert Bau befindet sich der Leopoldina Saal. Foto: Stadt Schweinfurt
Die Stadt Schweinfurt ermöglicht so vor allem den Schweinfurter Vereinen und Verbänden, städtische Räumlichkeiten zu nutzen. Eine Absage erfolgt ausschließlich bei Terminkollisionen.
Artikel beruht auf einer Pressemitteilung der Stadt Schweinfurt.