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Sportlicher Leiter des 1. FC Schweinfurt 05. Foto: Pascal Hoefig.
Sportlicher Leiter des 1. FC Schweinfurt 05. Foto: Pascal Hoefig.

1. FC Schweinfurt entlässt Sportlichen Leiter und nimmt Stellung

SCHWEINFURT. Gerd Klaus ist nicht mehr Sportlicher Leiter des Fußball-Regionalligisten 1. FC Schweinfurt 05. Der 48-Jährige bot am Freitagmorgen aufgrund des fehlerhaften Spielereinsatzes im Toto-Pokal seinen Rücktritt an, diesem Wunsch entsprach Geschäftsführer Markus Wolf.

Hoher Verdienst im Verein

Klaus hatte den FC 05 im Juli 2012 als Trainer in der Bayernliga Nord übernommen, in die Regionalliga Bayern geführt und dort zu einer der Spitzenmannschaften gemacht. Zudem führte er die Schnüdel zuletzt zwei Mal in den DFB-Pokal. Zu dieser Saison war er vom Trainerposten in das Amt des Sportlichen Leiters gewechselt.

Zuspruch vom Verein trotz Fauxpas

„Gerd Klaus hat über viele Jahre Großes für den FC 05 geleistet“, sagte Wolf. „Da sind nicht nur die Erfolge, sondern auch Spieler wie Steffen Krautschneider, Philipp Messingschlager oder Kevin Fery, die unter ihm zu gestandenen Regionalliga-Spielern wurden. Er übernimmt nun die Verantwortung für einen Fehler, der in seinen Aufgabenbereich fällt, deswegen ist aber alles Andere nicht plötzlich vergessen. Gerd Klaus hänge persönlich sehr an dem Verein und ist hoffentlich auch weiterhin bei den Heimspielern ein gern gesehener Gast. Der Verein appeliert daher an alle Fans Respekt zu zeigen.

Schweinfurt zeigt sich schockiert über Urteilsspruch

In den Augen des Vereins haben weder die Regionalligaordnung noch eine sonstige Satzung, Verordnung oder Bestimmung des Bayerischen Fußballverbandes eine Vorschrift enthalten, nach welcher bei Vorliegen eines derartigen Verstoßes eine Spielwertung zu Lasten des verstoßenden Vereins erfolgen muss. Lediglich die DFB-Spielordnung enthalte eine solche Regelung. Diese sei aber – wie das Sportgericht auch eindeutig festgestellt hätte – entgegen der Ansicht der Würzburger Kickers nicht auf einen solchen Verstoß im Toto-Pokal anwendbar.

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Schweinfurt sieht die Rechtslage anders

Die Würzburger Kickers hätten sich bei ihrem Einspruch fälschlicherweise immer auf die Anwendbarkeit dieser Regelung berufen und hätten dies u.a. auch damit begründet, dass die Regelungen auf Ebene des Bayerischen Fußballverbandes ansonsten solch eine Regelung ja auch nicht enthielten. Da aber keine derartige Rechtsgrundlage für die nunmehr vorgenommene Spielwertung existiere, hätte aus der Sicht der Schweinfurter auch keine Spielwertung zu ihren Lasten vorgenommen werden können.

Juristischer Kunstgriff

Das Sportgericht habe dann aber laut Verein leider angenommen, dass es eine Spielwertung nach eigenem Ermessen vornehmen dürfe, und zwar als „Nebenfolge“ der verhängten Geldstrafe. Das Sportgericht Bayern habe daher also die Spielwertung, die den Verein sicherlich wesentlich härter treffe als die verhängte Geldstrafe, als „Nebenfolge“ qualifiziert und über diesen juristischen Kunstgriff sich die Möglichkeit geschaffen, eben die Rechtsfolge der Spielwertung selber zu verhängen, obwohl die im deutschen Fußball diesbezüglich existierende Regelung nach eigener Meinung des Gerichts in Bayern nicht angewandt werden könne.

Verein nimmt Urteil hin

Eine solche Rechtsauslegung sei für den 1. FC Schweinfurt 05 ebenso wenig nachvollziehbar wie der von ihnen begangene Verstoß selber. Laut dem Fussballverein wirke es beinahe so, als habe man nach einer Möglichkeit gesucht, die nach den Regelungen des BFV explizit nicht mögliche Rechtsfolge einer Spielwertung zu den Lasten der Schweinfurter zu erreichen – und auch einen – rechtlich zweifelhaften – Weg gefunden habe. Da das Urteil so nicht nachvollziehbar sei, ist es in den Augen der Schweinfurter umso ärgerlicher, dass der BFV in seinen Statuten –anders als der DFB bei einer solchen Rechtsfolge – auch keine Möglichkeit vorsähe, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Es bleibe dem Verein nichts anderes übrig, als das Urteil hinzunehmen.

Artikel beruht auf einer Pressemitteilung von Benjamin Liebald.

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