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Die Obdachlosenunterkunft in der Euerbacher Straße. Foto: Dirk Flieger
Die Obdachlosenunterkunft in der Euerbacher Straße. Foto: Dirk Flieger

Stadtrat für Gebührenerhöhung in Obdachlosenunterkunft

In gestrigen Stadtratssitzung wurde beschlossen, dass die Nutzungsgebühren für die Schweinfurter Obdachlosenunterkunft in der Euerbacher Straße 9/11 erhöht werden sollen. Zukünftig soll der Quadratmeter statt 2,60 Euro dann 5 Euro kosten, was eine Erhöhung von über 90 Prozent wäre. Die Entscheidung schlägt derzeit große Wellen innerhalb der Stadtratsfraktionen und es brachen in den sozialen Netzwerken bereits einige Diskussionen los.

Fassungslosigkeit bei den Linken

Nach unseren Informationen haben in der Sitzung CSU, AFD und SPD bis auf Johannes Petersen für die Erhöhung gestimmt. Stadtrat und Vorsitzender der Fraktion Die Linke, Frank Firsching, ist über dieses Ergebnis überhaupt nicht glücklich: Mit den Stimmen von CSU, AfD und SPD hat der Stadtrat Schweinfurt gegen unseren Widerstand die ‚Wohngebühr‘ für Obdachlose in der SW-Obdachlosenunterkunft (…) erhöht“, schreibt Firsching in einem Facebook-Posting. Er sei besonders fassungslos über das Abstimmungsverhalten der SPD, heißt es weiter. Hier hätten sieben von acht anwesenden Stadträten für eine Gebührenerhöhung gestimmt.

Generell können Obdachlose Unterstützung vom Staat erhalten, allerdings ist die Befürchtung einiger Stadtratsmitglieder die, dass sich viele Betroffene entweder aus Scham oder vielleicht auch Unwissenheit nicht darum bemühen. Auch Gründe wie das Abdriften in den Alkoholismus o.ä. spielen sicherlich eine Rolle, dass Anträge nicht gestellt werden.

Obdachlosenunterkunft der Stadt Schweinfurt. Foto: Dirk Flieger

Obdachlosenunterkunft der Stadt Schweinfurt. Foto: Dirk Flieger

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Übernommen werden die Kosten für die Nutzungsgebühr der Obdachlosenunterkunft also nur, wenn Anträge für die Rückerstattung gestellt werden. Die „Mieteinnahmen“ erhält in erster Linie die Stadt Schweinfurt, die Rückerstattung erhalten Wohnungslose dann vom Bund. Das heißt, die Nutzungsgebühren müssen zu allererst einmal von den Obdachlosen selbst bezahlt werden.

Auf Nachfrage bei der Stadt Schweinfurt, wie mit den Mehreinnahmen zukünftig verfahren wird, haben wir bisher keine Rückmeldung erhalten.

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