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Smartphone. Symbolfoto: Meliz Kaya
Smartphone. Symbolfoto: Meliz Kaya

Änderungen zum Februar 2019

Auch  im Februar erwarten uns wieder einige Veränderungen. Ob das allgegenwärtige Dieselfahrverbot, der Weltfrauentag als Feiertag oder Neuigkeiten von einer unserer Lieblings-Apps: Damit Ihr auf dem aktuellen Stand seid, gibt’s hier eine kleine Übersicht mit den wichtigsten Änderungen.

WhatsApp mit Werbung

Eine Veränderung, die viele User wohl nicht besonders freut: Im Messenger WhatsApp gibt es eventuell ab 01. Februar Werbung! Zumindest darf ab diesem Zeitpunkt Werbung geschaltet werden, weil die Vereinbarung zur Werbefreiheit zum Februar abläuft, so die Hamburger Morgenpost. Immerhin soll diese nur in den Statusmeldungen erscheinen, die Chats sollen weiterhin werbefrei bleiben. Ob das Update auch das Layout der App ändern wird ist aktuell noch unklar.

Dieselfahrverbot

Ein lästiges Thema: Dieselfahrverbote. Hamburg und Stuttgart haben Dieselfahrzeuge schon aus ihren Stadtzentren verbannt. Ursprünglich sollte auch Frankfurt am Main in den Kreis aufgenommen werden, so die Hamburger Morgenpost. Doch will das Bundesland Hessen zunächst noch prüfen, ob es andere Wege gäbe, um die Stickstoffdioxid-Werte zu senken.  Dieselfahrer können jedoch aufatmen: Zum Februar wird dies noch nicht der Fall sein! In einer Stadt der Größe von Schweinfurt kann man wohl davon ausgehen, dass das Dieselfahrzeug noch eine Weile fahren darf.

Weltfrauentag wird Feiertag in Berlin

Ein Feiertag zu Ehren der Frauen? In Berlin ist es Wirklichkeit geworden! Dies soll ein großes Zeichen für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen setzen. Die gesetzliche Änderung dafür tritt am 01. Februar in Kraft und ermöglicht so den Feiertag bereits in diesem Jahr am 08. März. Sollte der Weltfrauentag auch in Bayern ein Feiertag sein? Hier findet Ihr einen ausführlichen Artikel dazu.

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Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrente verlängert

Laut einem Bericht des Stern ändert sich ab Februar die Erwerbsminderungsrente – die sogenannte Zurechnungszeit wird nämlich länger. Bisher dauerte diese im längsten Fall 62 Jahre und 3 Monate, nun wurde sie bis zum vollendeten 65. Lebensjahr verlängert. Diese Änderung betrifft vor allem junge Menschen, die z.B. durch einen Unfall nur eingeschränkt erwerbsfähig sind und dadurch schon in jungen Jahren eine Rente beziehen.

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