Die Stadt Schweinfurt hat den Mietspiegel unter Mitwirkung des Mietervereins Schweinfurt und Umgebung e.V. und des Haus- und Grundbesitzervereins Schweinfurt und Umgebung e.V. zum 1. Februar aktualisiert. Dieser stellt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete dar und gilt dabei nur für freifinanzierte Wohnungen im Stadtgebiet nach dem bayerischen Wohnungsbindungsgesetz und nicht für Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus, so eine Pressemitteilung der Stadt.
Vergleichswerte aus neuen Mietverträgen
Der Mietspiegel erfüllt nicht die wissenschaftlichen Voraussetzungen, die nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches an einen sogenannten „qualifizierten“ Mietspiegel gestellt werden. Die für den gesamten Stadtbereich gültige Tabelle beinhaltet die ortsüblichen Vergleichsmieten, jeweils unterteilt nach Wohnungsgrößen und -qualitäten sowie nach den Baujahren der Objekte. Unter Berücksichtigung von Angaben aus Mietverträgen, die in den vergangenen zwei Jahren neu abgeschlossen worden sind, waren die Mietpreis-Spannen diesen Erfahrungswerten entsprechend anzupassen.
Mietpreise um 3-5% erhöht
Die Mietpreise wurden deshalb für die Baujahre bis 1966 und 1967 bis 2009 um 5 % bzw. 3 % angehoben. Dadurch kann sich beispielsweise der Mietpreis je Quadratmeter für eine 60 m² große und gut ausgestattete Wohnung, Baujahr 1955, mit WC, Bad oder Dusche sowie Zentralheizung auf 5,27 €/m² (316,20 €/monatlich) erhöhen. Für eine in Größe und Ausstattung vergleichbare Wohnung, Baujahr 1995, können vom Vermieter künftig monatlich bis zu 7,31 €/m² (438,60 €) verlangt werden.
Für die ab dem Jahre 2010 neu festgelegten Baujahressparten wurden die Mieten auf Grund von Erfahrungswerten und der Entwicklung der Richtsätze zur Baukostenermittlung für Wohnhäuser mit mehreren Wohneinheiten festgelegt. Für eine Neubauwohnung mit 60 m² und guter Ausstattung, Baujahr 2018, kann hiernach eine monatliche Miete bis zu 8,93 €/m² (535,80 €) vereinbart werden.
Mietpreisspiegel als Richtwerte für Vermieter und Mieter
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in der Tabelle genannten Mietpreis-Spannen als Richtwerte zu sehen sind, die Vermietern und Mietern die Möglichkeit geben, die für eine Wohnung angemessene Miete in eigener Verantwortung und unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Einzelfalles zu vereinbaren.
Der neue Mietspiegel kann ab sofort im Internet auf der Seite der Stadt Schweinfurt unter dem Suchbegriff „Mietspiegel“ kostenlos eingesehen und auch ausgedruckt werden. Wer gerne eine Papierfassung des Mietspiegels möchte, erhält diese für 5,00€ im Bürgerservice der Stadt Schweinfurt.
Dieser Artikel beruht auf eine Pressemitteilung der Stadt Schweinfurt.