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Symbolbild Impfpass. Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Impfpass. Foto: Pascal Höfig

Schulunterricht nur mit Impfung – auch in Schweinfurt?

Wie der BR berichtet, durften an einem Gymnasium in Königsbrunn kürzlich nur geimpfte und immunisierte Schüler am Unterricht teilnehmen – der Grund: Windpocken-Erkrankungen. Dies sei eine Entscheidung des Landratsamtes gewesen, insgesamt 32 Schüler mussten Zuhause bleiben. Dem weiteren Bericht zufolge seien Eltern geimpfter Kinder, die einen entsprechenden Zettel nicht rechtzeitig abgegeben haben, sehr verärgert darüber, dass ihre Kinder nun auch 16 Tage vom Unterricht ausgeschlossen würden, obwohl keine Ansteckungsgefahr bestehe.

Auch in Schweinfurt denkbar?

Auf unsere Anfrage an das Gesundheitsamt Schweinfurt, ob eine solche Maßnahme auch an Schweinfurter Schulen denkbar wäre, erhielten wir folgende Antwort:

„Dieser Fall könnte sich genauso in Schweinfurt ereignen, da die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen bei bestimmten Infektionskrankheiten bundesweit durch das Infektionsschutzgesetz (§34) geregelt ist. Vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebenmittelsicherheit (LGL) wurden bayernweit geltende „Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen“ herausgegeben, in denen die Maßnahmen der Gesundheitsämter beim Auftreten von Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen zusammengefasst sind.

Bei Windpocken ist für nach 2004 geborene Kinder für einen sicheren Schutz vor der Krankheit eine zweimalige Impfung gegen Varizellen erforderlich. Nach dem Gesundheitsreport des LGL von Februar 2018 über die Impfbuchkontrollen in den 6. Klassen haben in Schweinfurt 41,3% der Kinder die empfohlenen 2 Varizellenimpfungen. In Bayern liegt diese Quote bei 42,7%.“

Weiterverbreitung der Krankheit verhindern

Beim Auftreten von Windpocken in Gemeinschaftseinrichtungen ermittelt das Gesundheitsamt den Impfstatus der Mitschüler. Schüler ohne Impfschutz und ohne ärztlichen Nachweis einer durchgemachten Erkrankung können innerhalb der ersten fünf Tage nach Kontakt mit einem infektiösen Mitschüler noch eine sogenannte Postexpositionsimpfung erhalten. Ohne diese Impfung und wenn der Kontaktzeitraum länger als fünf Tage zurückliegt müssen diese Schüler für 16 Tage (entspricht der durchschnittlichen Inkubationszeit) vom Unterricht ausgeschlossen werden, um eine Weiterverbreitung der Krankheit zu verhindern. Schülern, die nur eine Impfung hatten, wird eine 2. Impfung zum sicheren Schutz vor der Krankheit empfohlen.

Windpocken, Masern & Co. in Schweinfurt

Im letzten Jahr wurde dem Gesundheitsamt Scheinfurt folgende Anzahl an impfpräventablen Erkrankungen gemeldet:

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  • Windpocken: 17 Fälle
  • Masern: kein Fall
  • Mumps: 1 Fall
  • Röteln: 1 Fall

Im Bereich von Windpocken sei ein Verbesserungspotential bezüglich des Impfschutzes möglich. Allerdings seien Windpocken – im Gegensatz zu Masern – meist eine harmlose Erkrankung, die nur für Säuglinge ohne Nestschutz von der Mutter, Schwangere ohne Windpockenschutz und immungeschwächte Personen gefährlich sein kann.

Die Durchimpfungsraten für Masern, Mumps und Röteln sind in Schweinfurt gut und liegen jeweils über den Durchschnittswerten von Bayern, so dass die Gefahr für das Auftreten dieser drei Infektionskrankheiten in den Gemeinschaftseinrichtungen doch recht gering ist. Aber für Windpocken ist dieses Risiko deutlich höher, wie auch die gemeldeten 17 Fälle im gesamten letzten Jahr zeigen. Allerdings war davon keine schulische oder vorschulische Gemeinschaftseinrichtung betroffen.

Warum impfen?

Impfungen sind nicht nur für den Schutz des Einzelnen, sondern auch für den Herdenschutz wichtig. Da es auch Personen gibt, die z.B. an einer Immunerkrankung leiden und deswegen nicht geimpft werden können, sind diese auf den Impfschutz der Menschen um sie herum angewiesen, um sich selbst nicht mit Krankheiten anzustecken. Gleiches gilt für sehr kleine Kinder, die noch zu jung sind um gegen gewisse Krankheiten geimpft zu werden. Eltern können frei entscheiden, ob sie ihr Kind impfen lassen. Bei Windpocken ist für nach 2004 geborene Kinder zum Beispiel für einen sicheren Schutz vor der Krankheit eine zweimalige Impfung gegen Varizellen erforderlich.

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