In den ersten Morgenstunden des neuen Jahres fiel ein 23-jähriger Röthleiner in Röthlein, Sportplatzstraße negativ auf, als er einen Schuss mit seiner mitgeführten Schreckschusspistole abgab. Der 23-Jährige wollte zu einer privaten Feier und wurde wohl nicht eingelassen, weil er nicht eingeladen war. Darüber ärgerte er sich so sehr, dass er mit seiner mitgeführten Schreckschusspistole einen Schuss auf den Boden abgab. Sein Frust und seine unüberlegte Tat wurde wahrscheinlich noch durch seine starke Alkoholisierung von 1,54 Promille gefördert.
Da der 23-Jährige im Besitz eines erforderlichen kleinen Waffenscheins war, diesen jedoch nicht mitführte, erwarten ihn nun Ordnungswidrigkeitenverfahren, insbesondere wegen der unerlaubten Schussabgabe und dem nicht mitgeführten Dokument.