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Symbolbild Wahl. Foto: Laura Göpfert
Symbolbild Wahl. Foto: Laura Göpfert

Alles Wichtige auf einen Blick: Die Kommunalwahl 2020

Am 15. März 2020 ist es wieder nach sechs Jahren so weit. Die Kommunalwahlen stehen in Bayern und damit auch in unserer Stadt Schweinfurt an. In 214 Stimmbezirken können rund 91.500 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgeben und so über ihre politische Vertretung bestimmen. Hier haben wir euch die wichtigsten Informationen zu den Wahlen zusammengefasst:

Wer wird gewählt?

Bei den diesjährigen allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen werden der/die Oberbürgermeister/in und 44 Stadtratsmitglieder für die Stadt Schweinfurt gewählt. Auf Ebene des Landkreises Schweinfurt werden außerdem der Landrat, der Kreistag, die jeweiligen Bürgermeister/innen und die Gemeinderatsmitglieder gewählt. Für die Position des Oberbürgermeisters/in sind folgende Kandidaten aufgestellt:

  • CSU: Sebastian Remelé, aktueller Oberbürgermeister
  • Bündnis 90/Die Grünen: Holger Laschka, Loc. rer. publ., Kommunikationsmanager
  • SPD: Marietta Eder, Dipl.-Politologin, Gewerkschaftssekretärin, Stadtratsmitglied

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen und europäischen Staatsangehörigen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt, sich seit mindestens zwei Monaten in der Gemeinde bzw. im Landkreis mit ihrem Lebensschwerpunkt aufhalten und nicht infolge einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Seit 2019 dürfen auch Menschen, für die ein Betreuer in allen Angelegenheiten bestellt ist, an den Wahlen teilnehmen. Das teilt das bayerische Staatsministerium mit.

Interaktiver Stimmzettel

Wer sich gerne im Voraus mit dem Stimmzettel für die Wahl des Stadtrats und den vielfältigen Möglichkeiten der Stimmabgabe betraut machen möchte, kann den interaktiven Stimmzettel der Stadt Schweinfurt ausprobieren. Dieser ist auf  der städtischen Internetseite www.schweinfurt.de im Bereich „Kommunalwahlen 2020“ ab sofort  verfügbar. Er dient nur zur Probe und fließt nicht in das Ergebnis mit ein. Es werden hierbei keinerlei Daten gespeichert.

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Neues Auszählungsverfahren

Zum ersten Mal soll ein neues Auszählungsverfahren für die Kommunalwahlen zum Einsatz kommen, das sogenannte Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren. Damit soll eine Verteilungsverzerrung zugunsten großer Parteien vermieden werden. Das Verfahren wird auch Divisorverfahren genannt, da die stimmen der Parteien durch einen geeigneten Divisor nach Standardrundung gerundet werden. Damit soll die Sitzzuteilung sich neutral zur Stärke der Parteien verhalten. Das Verfahren wird bereits bei Land- und Bundestagswahlen sowie der Europawahl verwendet.

Wann gibt es die Ergebnisse?

Die Reihenfolge der Auszählung am Wahlabend ab 18 Uhr ist wie folgt: Bürgermeister, Landrat, Gemeinderat, Kreistag. In den Gemeinden Bergrheinfeld, Dittelbrunn, Grafenrheinfeld, Grettstadt und Sennfeld finden keine Bürgermeisterwahlen statt. Dort wird direkt mit der Auszählung der Landratswahl begonnen. Am Wahlabend werden im Sitzungssaal des Landratsamts Schweinfurt die Schnellmeldungen der 24 Bürgermeisterwahlen und der Landratswahl präsentiert. Mit den ersten Meldungen ist ab 18.30 Uhr zu rechnen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können ab 18 Uhr an der Sitzung teilnehmen.
In vielen Gemeinden wird der Kreistag erst am Montagvormittag ausgezählt. Mit den ersten Schnellmeldungen ist daher ab Montagmittag zu rechnen. Die Ergebnisse der Gemeinderatswahlen werden im Landratsamt nicht gesammelt. Einen Link zu den Ergebnissen der Landrats- sowie Kreistagswahlen im Landkreis wird es auch im Internet direkt auf der Startseite geben.

Wann kommt es zur Stichwahl?

Das ist verhältnismäßig zum Divisorverfahren recht simpel. Bei der Wahl von Bürgermeister und Landrat soll die absolute Mehrheit, also mehr als 50 Prozent erreicht werden. Geschieht das nicht, kommt es zur Stichwahl zwischen den beiden besten Kandidaten. Die Ergebnisse kommen dann am Sonntag, den 29. März, raus.

Wählen durch Briefwahl

Wer gerne per Brief wählen möchte, kann bis einschließlich 10.03 um 23:oo Uhr online Briefwahlunterlagen beantragen, die dann per Post zugeschickt werden. Persönlich können diese Unterlagen in der Regel bis zum zweiten Tag vor der Wahl beantragt werden. Hierfür muss die Rückseite der Wahlbescheinigung ausgefüllt und beim Bürgerservice abgegeben werden. Da um 18 Uhr des Wahltages die Auszählungen stattfinden, müssen die Unterlagen bis allerspätestens 18 Uhr im entsprechenden Wahllokal eingegangen sein.

Die Briefwahl besteht aus folgenden Unterlagen:

  • einen Wahlschein
  • die Stimmzettel
  • die Stimmzettelumschläge
  • einen roten Wahlbriefumschlag
  • ein Merkblatt
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