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Das Schweinfurter Rathaus. Foto: Dirk Flieger
Das Schweinfurter Rathaus. Foto: Dirk Flieger

Corona: Erreichbarkeit der Fachämter trotz Rathausschließung

Trotz der Schließung des Rathauses, stehen sowohl der Bürgerservice als auch die Fachämter für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die Stadt Schweinfurt weist daher nochmals auf die Homepage  hin, wo neben den aktuellen Hinweisen zum Thema Coronavirus auch alle Fachämter und deren Kontaktdaten zu finden sind.

Nur im Notfall persönlicher Kontakt

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, bittet die Stadt Schweinfurt ihre Bürgerinnen und Bürger nur in absolut notwendigen Angelegenheiten persönlich und nur nach telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung vorzusprechen. Dazu möchten wir zusätzlich noch einmal kompakt die Erreichbarkeit der aktuell wichtigsten Ämter auflisten:

Der Bürgerservice ist unter der Telefonnummer 09721 51-0 und per E-Mail an buergerservice@schweinfurt.de weiterhin auch für alle weiteren Anliegen erreichbar und hilft bei der Vermittlung an das jeweilige Fachamt, falls dieses nicht bekannt ist.

Maßnahmen zum Schutz

Wir bitten aber aufgrund der aktuellen Lage, gut zu überlegen, welche Anliegen wirklich dringend sind und welche Anfragen bzw. Anträge warten können. Sollten unsere Mitarbeiter/innen ihr Anliegen als nicht dringend notwendig einstufen, bitten wir dafür um Verständnis. Alle Maßnahmen dienen zum Schutz der gesamten Bevölkerung und entsprechend zur Aufrechterhaltung auch unserer Dienstleistungen.

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Eheschließungen ohne Gäste

Update: Keine Eheschließungen möglich (Stand 20. März 2020). Für weitere Rückfragen steht das Standesamt Schweinfurt telefonisch (09721/51-4450) oder per Mail (standesamt@schweinfurt.de) zur Verfügung.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat am 19. März bekannt gegeben, dass standesamtliche Eheschließungen nicht unter das Veranstaltungsverbot fallen.

UPDATE (Stand 25.02.30): Die aktuelle Lage erfordert derzeit einige Einschränkungen, aber auch flexible Handlungsweisen. So können Eheschließungen doch weiterhin stattfinden, allerdings unter besonderen Voraussetzungen:

  • Es darf nur das Brautpaar (falls nötig auch ein Dolmetscher), aber keine Zeugen oder Gäste anwesend sein
  • Im Sinne des Gesundheitsschutzes beschränken sich die Standesbeamten auf die reine Amtshandlung, eine persönliche Ansprache findet nicht statt
  • Der Mindestabstand von den Brautleuten zu den Beschäftigten des Standesamtes von 1,50 m muss eingehalten werden
  • Ein eventuell geplanter Sektempfang im Anschluss an die Trauung kann nicht stattfinden

Hochzeitstermine verschiebbar

Hintergrund: Die Eheschließung allein ist eine Amtshandlung, sobald aber Gäste anwesend sind (die nicht zwingend Teil der Amtshandlung sein müssen), handelt es sich wieder um eine Veranstaltung, die aufgrund der aktuell bekannten Lage verboten ist. Natürlich können Eheschließende in Anbetracht der Situation ihre Hochzeitstermine jederzeit verschieben. Für Rückfragen steht das Standesamt Schweinfurt telefonisch oder per Mail zur Verfügung.

Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Pressemitteilung der Stadt Schweinfurt.
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