Seit dem 21. März gilt nun schon die von der Staatsregierung verhängte Ausgangsbeschränkung in Bayern. Ein starker Einschnitt für Bürger und vor allem auch Unternehmer. Am heutigen Donnerstag, 16. April, tagte das bayerische Kabinett nun erneut und Ministerpräsident Söder gab in einer Pressekonferenz am Nachmittag den weiteren Corona-Fahrplan bekannt. Es wird Lockerungen geben, die v.a. auch wegen der guten Entwicklung der Corona-Fallzahlen, getätigt werden können – allerdings fahre man weiterhin auf Sicht und beobachte ganz genau den weiteren Verlauf, so Söder.
Schutz der Gesundheit Priorität
Der Schutz der Gesundheit und die Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern müssen unverändert Priorität haben. Daneben brauche es Vorkehrungen zum Schutz besonders Betroffener sowie Begleitmaßnahmen, um die Verbreitung des Virus nachzuvollziehen und kontrollieren zu können, heißt es vonseiten der Staatsregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen sei im Moment auf unter 5 % gefallen, die Verdopplungsrate liege bei ca. 22 Tagen und die Reproduktionsquote (wie viele Personen von einer infizierten Person angesteckt werden) im Moment unter 1.
Verlängerung der Ausgangsbeschränkung
Generell werden die geltenden Ausgangsbeschränkungen deshalb bis einschließlich 3. Mai verlängert. Sie wird ab 20. April aber insoweit gelockert, als künftig Sport und Bewegung an der frischen Luft nicht nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig ist, sondern zusätzlich mit einer haushaltsfremden Person.
Schrittweise Öffnung von Geschäften
Im Bereich Einzelhandel werden künftig folgende Lockerungen in Kraft treten – allerdings unter den Auflagen, dass es Einlasskontrollen geben wird, ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt werden muss, nur ein Kunde pro 20 qm im Geschäft sein darf, es verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot gibt:
- Ab 20. April 2020 dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen.
- Ab 27. April 2020 dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen.
- Ab 27. April 2020 dürfen weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm öffnen. Das bedeutet eine maximal zulässige Kundenzahl von 40 Personen pro Laden.
- Es wird beabsichtigt, dass Friseure ab 4. Mai 2020 wieder öffnen dürfen. Die endgültige Entscheidung darüber wird unter Beachtung des Infektionsgeschehens rechtzeitig vorher erfolgen.
Sämtliche Gastronomie- und Hotelleriebetriebe bleiben weiterhin geschlossen, die bestehenden Regelungen behalten ihre Gültigkeit (nur Mitnahme von Essen, nur unaufschiebbare berufliche Übernachtungen).
Großveranstaltungen bis 31.8. untersagt
Auch für Veranstaltungen und Versammlungen bestehen die bisherigen Regelungen fort. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt, d.h. zum Beispiel für Schweinfurt, dass es kein Volksfest, Weinfest oder Stadtfest – zumindest nicht zum geplanten Zeitpunkt – geben wird.
Auch Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden, heißt es. Auf Bundesebene wird zeitnah mit den großen Religionsgemeinschaften das Gespräch aufgenommen, um einen möglichst einvernehmlichen Weg zu vereinbaren. Ministerpräsident Söder hat aber das Ziel, zumindest ab Mai Gottesdienste unter besonderen Auflagen wieder stattfinden zu lassen.
Schulbetrieb und Kinderbetreuung
Im Bereich der Schulen und Kinderbetreuung wird ganz klar eine schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts angestrebt, die im Detail so aussehen soll:
- Ab dem 27. April 2020 erfolgt die Wiederaufnahme des Unterrichts zur Prüfungsvorbereitung für Abschluss- und Meisterklassen.
- Für alle übrigen Jahrgangsstufen werden die Angebote des „Lernens zuhause“ weitergeführt und mit Blick auf die pädagogischen und organisatorischen Erfahrungen weiterentwickelt.
- Ab dem 11. Mai 2020 können weitere Jahrgangsstufen einbezogen werden. Über die Einzelheiten wird rechtzeitig vorher unter Einbeziehung der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens und der Beschlüsse der Kultusministerkonferenz entschieden. Es wird angestrebt, dass ab diesem Zeitpunkt vor allem die Anschlussklassen, deren Schulabschluss im nächsten Jahr, 2021, ansteht, wieder den Unterricht an den Schulen aufnehmen können.
- Die bisherige Notbetreuung an Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Tagesstätten wird beibehalten und ab 27. April 2020 ausgeweitet. Zukünftig kann auch die Notbetreuung für Kinder in Anspruch genommen werden, wenn ein Elternteil in systemrelevanten Branchen arbeitet.
Bestimmte Rahmenbedingungen nötig
Natürlich müssen auch für den Schulbetrieb bestimmte Rahmenbedingungen festgelegt werden, die schulübergreifend gelten sollen. Dazu gehören zum Beispiel, dass es nur Klassen mit max. 10 bis 15 Schülern geben werde, eine besondere Sitzordnung eingehalten werden müsse, keine Gruppenarbeit stattfinden könne. Zudem müssen Sonderregelung für das Verhalten im Schulhaus festgelegt werden, eine intensive Reinigung gewährleistet sein und es dürfe kein Mensabetrieb oder Pausenverkauf stattfinden.
Universitäten und Hochschulen
Der Vorlesungsbetrieb an den bayerischen Universitäten und Hochschulen soll zwar am 20. April starten, allerdings findet das Sommersemester vorerst digital statt, die Abnahme von Prüfungen ist im Präsenzbetrieb möglich, so die Staatsregierung. Staatliche Bibliotheken und Bibliotheken an Universitäten und Hochschulen können ab dem 27. April 2020 unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen aber wieder geöffnet werden.
Krankenhäuser, Pflegeheime, Altenheime
Bei den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen bleiben die derzeit gültigen Regelungen bezüglich Öffnung und Zugang bestehen. Sterbende können durch die engsten Familienangehörigen begleitet werden. Außerdem sollen zukünftig Serientest in Krankenhäusern durchgeführt werden und die Testkapazitäten von aktuell täglich 12.000 Tests auf 25.000 Test erweitert werden.
Maßnahmen für ÖPNV
Das Verkehrsministerium wird ein Konzept zur stufenweisen Steigerung der Verkehrskapazitäten einschließlich erforderlicher Schutz- und Hygienemaßnahmen im öffentlichen Nahverkehr erarbeiten. Den Bürgerinnen und Bürgern wird die Nutzung von Alltagsmasken im ÖPNV dringend empfohlen.