Banner
Friseur mit Maske. Foto: Katharina Kraus
Friseur mit Maske. Foto: Katharina Kraus

Änderungen für Verbraucher im Mai

Alles neu macht der Mai: Zum 01.05. ändern sich wieder einige Dinge für Verbraucher. Von der Deutschen Post über eine neue StVO bis hin zu den aktuellen Ausgangsbeschränkungen: Jeder ist in der ein oder anderen Art und Weise davon betroffen. Damit Du nichts verpasst, hat unsere Redaktion das Wichtigste in einer kleinen Übersicht zusammengestellt:

Porto für Pakete

Wie die Augsburger Allgemeine berichtet, ändert sich bei der Deutschen Post erneut das Porto für Pakete. Nachdem zum Jahresbeginn die Preise erhöht wurden, werden sie nun wieder gesenkt, sodass zum ersten Mai dieselben Preise wie im Vorjahr gelten. Somit kostet das Porto für ein mittelgroßes Päckchen bis zu zwei Kilogramm innerhalb Deutschlands wieder 4,50 Euro. Zuvor wurde auf einen Preis von 4,79 Euro erhöht.

Mindestlohn steigt

Einige dürfen sich freuen, denn es gibt mehr Geld! Nach weiterem Bericht der Augsburger Allgemeinen steigt der Mindestlohn für ungelernte Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk von 10,85 Euro pro Stunde auf 11,10 Euro. Gesellen in der Branche dürfen sich über eine Erhöhung auf 13,50 Euro freuen. Auch Steinmetze und Steinbildhauer profitieren vom steigenden Mindestlohn, ab dem 1. Mai gibt es statt 11,85 Euro pro Stunde nun 12,20 Euro.

Einmaliger Feiertag in Berlin

Für Berliner gibt es dieses Jahr einmalig einen zusätzlichen Feiertag, so die Augsburger Allgemeine. Dieser soll am 8. Mai  stattfinden und das Ende des Zweiten Weltkrieges markieren. Der Feiertag soll als „Tag der Befreiung“ betitelt wird. Da sich dieser Tag 2020 zum 75. Mal jährt, wird er dieses Jahr als Feiertag gehandhabt und beschert so den Berlinern ein langes Wochenende. Nächstes Jahr soll er jedoch wieder als normaler Arbeitstag gelten.

Rectangle
topmobile2

Neue StVO

Bereits Ende April ist die neue StVO in Kraft getreten, die einige Veränderungen und Verschärfungen mit sich bringt. Sie soll unter anderem mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger bieten, so die Augsburger Allgemeine. Wer nun innerorts 21 km/h oder 26 km/h außerorts zu schnell fährt, erhält ein einmonatiges Fahrverbot, Parken auf Geh- und Radwegen wird mit höheren Geldstrafen sanktioniert und es wird ein grüner Abbiegepfeil für Radfahrer eingeführt.

Eine Zusammenfassung aller Änderungen kann auf der Webseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur abgerufen werden.

Gottesdienste & Friseure

Wie der bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder in seiner Pressekonferenz am 28.04. bekannt gab, bleiben die Ausgangsbeschränkungen in Bayern bis vorerst 10. Mai in Kraft. Ebenso bleibt die Maskenpflicht bestehen. Gute Nachrichten gibt es jedoch bezüglich Gottesdiensten und Friseurbesuchen, diese dürfen nach langer Pause ab 4. Mai wieder stattfinden. Grundlegend hierfür sind Schutzkonzepte wie beispielsweise Einlassbeschränkungen auf bestimmte Anzahl an Personen in Kirchen oder spezielle Auflagen wie Maskenpflicht oder eine obligatorische Haarwäsche beim Friseur.

Banner 2 Topmobile