Weitere Lockerungen und Erleichterungen sind in Sicht: Das Bayerische Kabinett hat den Corona-Fahrplan für die nächsten Wochen beschlossen und Ministerpräsident Söder hat diesen in einer Pressekonferenz am Mittag vorgestellt. Auf „Hoppla-Hopp-Orgien, jeden Tag alles infrage zu stellen“ will er weiterhin verzichten, die Bürger würden damit nur verunsichert werden. Söder setzt weiterhin auf Vorsicht und genaue Prüfung.
Massive Ausweitung der Testungen auf SARS-CoV-2
Der Ausbau der Testkapazitäten und deren Ausschöpfung ist von entscheidender Bedeutung für eine weiterhin erfolgreiche Eindämmung der Corona-Pandemie. Bayern hat deshalb eine massive Ausweitung der Testungen auf das neuartige Coronavirus beschlossen.
Unter anderem
- sollen Personen mit Symptomen innerhalb von 24 Stunden getestet werden und das Ergebnis innerhalb von weiteren 24 Stunden vorliegen.
- soll Personen ohne Symptome eine Testung innerhalb von 48 Stunden ermöglicht werden. Das Testergebnis soll dann spätestens innerhalb einer Woche vorliegen.
- Unabhängig von Symptomen sollen alle Personen die Möglichkeit erhalten, sich auf eine SARS-CoV-2-Infektionen testen zu lassen. Das Gesundheitsministerium wird entsprechende Details zeitnah erarbeiten.
Auch wird es regelmäßige Testungen für Beschäftigte in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung geben, sowie Testungen für Lehrkräfte und Erzieherinnen möglich gemacht werden.
Erleichterungen und Öffnungen
In der Corona-Pandemie setzt Bayern weiterhin auf einen Kurs der Umsicht und Vorsicht. Die bislang vorgenommenen Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen zeigen, dass eine maßvolle Öffnung mit dem Schutz der Gesundheit und der Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern sehr gut einhergeht, heißt es im Bericht der Kabinettssitzung vom 26. Mai. Vor dem Hintergrund des derzeitigen Infektionsgeschehens können daher weitere Erleichterungen bzw. Öffnungen vorgenommen werden:
Tourismus und Gastronomie
Das Bayerische Kabinett hat u.a. beschlossen, dass
- ab 30. Mai 2020 der Betrieb von Reisebusunternehmen wieder möglich ist, soweit es sich nicht um explizite Gruppenreisen handelt. Es dürfen nur Individualbuchungen erfolgen. Die Beachtung des verbindlichen staatlichen Rahmenkonzepts für die Wiederaufnahme der Tätigkeit touristischer Dienstleister in Bayern ist dafür zwingende Voraussetzung.
- ab 2. Juni 2020 die Abgabe von Speisen und Getränken durch gastronomische Betriebe im Freien auf die Zeit von 6 bis 22 Uhr verlängert wird.
Sport und Freizeit
Ab dem 8. Juni 2020 werden weitere Erleichterungen im Bereich des Sports erfolgen, soweit erforderliche Abstandsregelungen und Schutz-/Hygienekonzepte eingehalten werden:
- Der Betrieb von Freibädern und von Außenanlagen von Badeanstalten (inkl. Außenbereich von Schwimmbädern, Kureinrichtungen, Hotels usw.) kann wieder aufgenommen werden.
- Die Einschränkung des Trainingsbetriebs auf den Begriff „Individualsportarten“ in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§ 9 Abs. 1 Satz 2 der 4. BayIfSMV vom 5. Mai 2020) entfällt ersatzlos.
- Das Training von Rehabilitationssportgruppen und der Trainingsbetrieb für National- bis einschließlich Landeskaderathleten sogenannter nichtolympischer Sportarten wird in Sportstätten wieder erlaubt.
- Der Outdoor-Trainingsbetrieb ist in Gruppen von bis zu 20 Personen zulässig.
- Indoorsportstätten können den Betrieb wieder aufnehmen.
- Der Wettkampfbetrieb für kontaktlos ausführbare Sportarten im Freien ist wieder zulässig.
- Tanzschulen für kontaktlosen Tanz und Paartanz mit einem festen Tanzpartner sowie Fitnessstudios können wieder öffnen.
Kultur und Musik
- Ab 15. Juni 2020 ist die Wiederaufnahme des Theater-, Konzert-, und weiteren kulturellen Veranstaltungsbetriebs unter Zugrundelegung des entsprechenden Konzepts des Wissenschaftsministeriums in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium möglich. Die Regelung besagt, dass bis zu 50 Gäste in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Gäste im Freien erlaubt sind.
- Ab 15. Juni 2020 ist auch die Wiederaufnahme des Kinobetriebs grundsätzlich möglich. Das Digitalministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein konkretes Hygienekonzept erarbeiten und veröffentlichen, das sich vor allem im Hinblick auf die zulässige Gesamtbesucherzahl und die zu beachtenden Hygienevorschriften an das Konzept für Kultureinrichtungen anlehnt.
Unterricht und Lehre
Im Sommersemester 2020 ist der Vorlesungsbetrieb weiterhin vorrangig durch Online-Lehre sicherzustellen. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Möglichkeiten der Durchführung von Präsenzveranstaltungen (Praxisveranstaltungen, die besondere Labor- oder Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, bei Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m) können zusätzlich kleinere Seminare unter Einhaltung von Abstandsregelungen und Höchstteilnehmerzahlen (30 Personen) als Ergänzung zur Online-Lehre als Präsenzveranstaltungen stattfinden.
Kinderbetreuung und Schule
Im Bereich Kinderbetreuung und Schule wird außerdem angestrebt, dass bis zum 1. Juli wieder alle Kinder in Kindergärten, Kitas und Schulen zurück sein könnten und der Regelbetrieb nach den Sommerferien aufgenommen werden könnte.