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Blick aus dem Flugzeug. Foto: Pascal Höfig
Blick aus dem Flugzeug. Foto: Pascal Höfig

Änderungen für Verbraucher im Juni

Aktuell verändern sich aufgrund von Corona fast wöchentlich Dinge für den Verbraucher. Auch der Juni ist von Änderungen, die mit der Pandemie zusammenhängen geprägt. Neben Zahlungsaufschüben, Lockerungen und dem Ende verschiedener Maßnahmen ändert sich im Juni auch etwas in der Welt des Wetters. Damit du für den Juni bestens informiert bist, hat unsere Redaktion das Wichtigste für dich zusammengefasst.

Reisewarnung fürs Ausland aufgehoben

Ab dem 14. Juni gilt die offizielle Reisewarnung des öffentlichen Amts für das Ausland als offiziell beendet. Touristische Reisen im Sommer werden somit voraussichtlich in weiten Teilen Europas möglich sein. Laut dem „Focus“ hebt die Bundesregierung die Reisewarnung am 14. Juni für 31 Länder auf.

Zahlungsaufschub von Verträgen endet

Noch bis 30.06. gilt das Gesetz des Bundesverbraucherministeriums, das alle Verbraucherdarlehensverträge für drei Monate pausiert werden können. Voraussetzung ist, dass die Verträge vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden. Dabei handelt es sich allerdings nur um einen Aufschub. Damit der Verbraucher die gestundeten Raten nicht zusätzlich zu den regulären Zahlungen leisten muss, wird der Vertrag insgesamt um die drei pausierten Monate verlängert.

Kündigungsschutz von Mieter*innen

Ebenfalls bis 30.06. besteht der Kündigungsschutz für Mieter*innen, die aufgrund der Corona-Pandemie ihre Miete nicht begleichen konnten. Das gilt sowohl für Gewerbe- als auch Wohnraummietverträge. Das Mietverhältnis darf seit 01.04.2020 bis einschließlich Juni nicht beendet werden, sofern die Mietschulden in Zusammenhang mit der Pandemie stehen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete bleibt allerdings grundsätzlich bestehen. Die entstanden Nachzahlungen müssen spätestens nach zwei Jahren beglichen werden.

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Mehr Informationen findet ihre auf der Seite vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Aus Hitze wird extreme Hitze

Pünktlich zum Sommerbeginn am 20. Juni führt der Deutsche Wetterdienst (DWD) ab Anfang Juni eine neue Warnstufe für Hitzewarnungen ein. Neben der bisherigen Warnung vor Hitze, soll es in Zukunft auch eine Warnung für extreme Hitze geben.

Corona-Lockerungen

Bundesweit:

Der Bund hat beschlossen die Kontaktbeschränkungen bis einschließlich 29. Juni zu verlängern. Allerdings wird nach dem 05. Juni den Ländern gestattet sein, diese wieder zu lockern. So könnten Treffen von bis zu 10 Personen ab dem 06. Juni erlaubt werden. Die Hygiene- und Abstandsregeln gelten allerdings nach wie vor, sowie die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen.

Landesspezifisch für Bayern:

Unter der Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln verfügen die Bundesländer eigenständig über die schrittweise Öffnung von Gastronomie, Kultur etc. und handhaben auch eigenständig die Ausweitung der Kita-Notbetreuung, Besuchen in Krankenhäusern uvm. Für Bayern gilt deshalb, dass ab 08.06. Erleichterungen im Sport erfolgen und ab 15. Juni die Wiederaufnahme im Betrieb von Theatern, Konzerten oder im Kino möglich ist.

Alle Änderungen für Bayern lest ihr hier.

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