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Schwimmbad im Sommer. Symbolfoto: Pascal Höfig
Schwimmbad im Sommer. Symbolfoto: Pascal Höfig

Freizeitspaß mit dem Ferienpass 2020

In Schweinfurt können sich Kinder und Jugendliche bis einschließlich Geburtsjahrgang 2002 an allgemeinbildenden Schulen, die gemäß der Schulordnung Sommerferien haben, für die Sommerferien einen Ferienpass ausstellen lassen. Dies gilt ebenso für arbeitslose Jugendliche bis einschließlich Geburtsjahrgang 2002 ohne Arbeitslosengeldbezug oder Ähnlichem. Die Bescheinigung der Agentur für Arbeit ist hier erforderlich. Für Schüler, die die Schule Ende Juli beenden, gibt es keinen Anspruch mehr auf einen Ferienpass. Beim beabsichtigten Besuch der FOS/BOS muss eine Anmeldebestätigung der FOS/BOS vorgelegt werden.

Aktuelles Passbild nötig

Für die Ausstellung ist ein aktuelles Passbild erforderlich. Ab Geburtsjahrgang 2005 muss ein Schülerausweis vorgelegt werden. Kinder und Jugendliche aus Schweinfurt, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen beziehen, bzw. bei Vorlage des Sozialausweises erhalten den Ferienpass auf Antrag einmalig für 8 €.

Benutzung von ÖPNV und Ermäßigungen in Geschäften

Der Ferienpass berechtigt zum freien Eintritt in das SILVANA Freibad und zur Benutzung der Linienbusse der Stadtwerke Schweinfurt. Außerdem erhalten Ferienpassinhaber Ermäßigungen im Sommer-Ferienprogramm der Stadt Schweinfurt sowie bei einigen Geschäften und Einrichtungen. Kinder und Jugendliche aus Schweinfurt erhalten den Ferienpass im Büro der Kommunalen Jugendarbeit am Markt 1, über den Eingang Metzgergasse. Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis erhalten den Ferienpass nur bei ihren Gemeindeverwaltungen.

Preis für den Sommerferien-Pass

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  • für Schüler aus Schweinfurt 15,00 € (inklusive  Tarifzone 1)
  • für Schüler aus dem Landkreis ohne Bus 35,00 €
  • für Schüler aus dem Landkreis mit Bus 60,00 €

Es gilt: Der Ferienpass ist nicht übertragbar und bei Verlust oder Diebstahl wird kein kostenloser Ersatz geleistet. Eventuelle Ermäßigungen für Jugendliche aus dem Landkreis erfragen Sie bitte bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Eintritt ins SILVANA Sport- und Freizeitbad

Ferienpass-Inhaber können das SILVANA Freibad täglich 1 x kostenfrei nutzen. Für die Nutzung muss sich der Ferienpass-Inhaber mit seinem Ferienpass an der SILVANA-Kasse ausweisen. Gegen 5 € Pfand wird eine Direkt-Check-In-Karte ausgestellt. Aufgrund von Corona wird jedoch nur für Kinder ab 12 Jahren eine Check-In-Karte ausgestellt. Auf der Karte werden Name, Anschrift und Geburtsdatum zur eindeutigen Identifizierung hinterlegt. Kinder unter 12 Jahren dürfen das Freibad momentan nur mit einer erwachsenen Begleitperson betreten und müssen den Ferienpasse jedes Mal an der Kasse vorlegen. Außerdem sind natürliche alle Hygienevorschriften einzuhalten.

Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Pressemitteilung der Stadt Schweinfurt.
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