Noch immer gelten aufgrund der Corona-Pandemie strenge Hygienevorschriften beim Besuch eines Restaurants: Richtlinien wie Abstand der Tische, Aufnehmen der Kontaktdaten und das Bereitstellen von Desinfektionsmittel stellt Gastronomen vor viele Herausforderungen. Die Einnahmeverluste und steigende Kosten müssen daher kompensiert werden – ein Würzburger Biergarten verlangt hierzu einen“Hygienezuschlag“. Hierbei werden 50 Cent pro Person extra berechnet. Wie reagieren die Gäste darauf und ist diese Maßnahme laut DEHOGA rechtens?
Zusätzliche Kosten durch Hygienekonzept
Mehrere Wochen dauerte der Corona-Lockdown an – ein herber Rückschlag für den Einzelhandel, aber auch für die Gastronomie: Mit To-go-Angeboten und Lieferservices konnte nur ein Bruchteil des Normalbetriebes kompensiert werden und auch heute gibt es noch Einschränkungen beim Bewirten von Gästen. Das hat zur Folge, dass sich nun einige Gastro-Betriebe dazu entscheiden, ihre Preise zu erhöhen – oder wie in diesem Fall, einen Aufschlag zu verlangen. „Da uns das Wohl unserer Mitarbeiter und Gäste sehr wichtig ist, haben wir ein umfangreiches Hygienekonzept erarbeitet, weshalb uns zusätzliche Kosten (diverse Hygieneartikel, zusätzliches Personal etc.) entstanden sind.“, so der Würzburger Hofbräukeller auf Anfrage der Redaktion. „Deshalb erlaubten wir uns, einen kleinen Obolus auf unsere Gäste zu übertragen, da wir davon ausgehen, dass ihnen der Schutz ihrer Gesundheit durch unser Hygienekonzept es wert ist.“
Hierbei werden nicht die Preise der Gerichte erhöht, sondern ein Aufschlag von 50 Cent pro Person berechnet – unabhängig von der Höhe der Rechnung. „Durch die immensen Einbußen, bedingt durch die komplette Schließung unseres Unternehmens sowie die strengen Auflagen der Staatsregierung verlieren wir zusätzlich mindestens 60 % unserer Sitzplatzkapazitäten. Auch wir mussten einen Teil der Preise erhöhen, u. a. da die Fleisch- und Gemüsepreise auch enorm gestiegen sind.“, so die Aussage vom Hofbräukeller.
Hinweis auf den Karten
Hingewiesen wird der Gast laut Hofbräukeller darauf ausreichend: „Dieser Hygienezuschlag steht auf unserer Tageskarte, auf jeder Seite unserer Speisekarte sowie im Internet auf unserer Homepage und in Facebook in dem wir unsere Tageskarte einpflegen“. Beschwerden kamen seitens der Gäste noch nicht dazu. „Bis jetzt haben wir von den Gästen noch keine Beschwerden entgegengenommen. Im Gegenteil – viele freuten sich mit uns, dass wir wieder öffnen durften und wollen uns gerne unterstützen.“
Die Einhaltung der Hygienemaßnahmen erfordert allerdings auch hohe Konzentration, so kann es laut Aussagen des Hofbräukellers auch mal dazu kommen, dass der Desinfektionsspender am Eingang leer ist. Ein Hinweis an das Personal soll hier allerdings ausreichen, dann würde er umgehend wieder aufgefüllt werden. „Wir werden dies in Zukunft (…) öfter kontrollieren.“
DEHOGA darf keine Empfehlung abgeben
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) darf hinsichtlich dieser Situation keine Empfehlungen abgeben. „Die Kalkulation der Preise ist originäre Aufgabe des Unternehmers“, heißt es seitens der Pressesprecherin Stefanie Heckel. „Das bedeutet, der Gastronom allein trifft die Entscheidung darüber, wie er seine Preise gestaltet und wie differenziert er diese unter Beachtung der rechtlichen Vorgabe an die Gäste kommuniziert.“ Die Preisgestaltung hänge außerdem neben der wirtschaftlichen Lage von verschiedenen Faktoren ab, so kann die Preisbildung beispielsweise durch Wareneinsatzkosten, Personal und Pacht plus Nebenkosten beeinflusst werden. „Es bleibt dem Unternehmer überlassen, ob es aufgrund der erhöhten Kosten aufgrund der Corona-Maßnahmen seine Preise neu kalkuliert oder ob es einen pauschalen Zuschlag pro Gast in Rechnung stellt.“ Wichtig sei hierbei, dass der Gast deutlich auf den Zuschlag hingewiesen werde, so der DEHOGA.