Aufgrund der früh einsetzenden Dämmerung und Dunkelheit während den Herbst- und Wintermonaten ist es im Straßenverkehr noch wichtiger, dass die an Fahrzeugen vorhandenen lichttechnischen Einrichtungen ordnungsgemäß benutzt werden.
Unzulässig beleuchtet
In den frühen Abendstunden des Mittwochs führte deshalb die Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt – Werneck auf der A7 Sonderkontrollen durch. Das Augenmerk lag hierbei überwiegend auf Lastkraftwagen die – über den gesetzlichen Rahmen hinaus – unzulässig beleuchtet unterwegs waren. Durch unzulässig angebrachte lichttechnische Einrichtungen kann beispielsweise eine Blendwirkung erzeugt, oder das Erscheinungsbild des Fahrzeugs stark verändert werden und so zu einer Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden.
Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet
Im Kontrollzeitraum mussten 12 Fahrzeuge beanstandet werden. Es wurden gegen alle Fahrer Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet, da durch die technischen Veränderungen die Betriebserlaubnisse der Fahrzeuge erloschen waren. Neben einer Geldbuße von je 180 Euro gibt es einen Punkt im Fahreignungsregister. Die Weiterfahrt der beanstandeten Fahrzeuge wurde insbesondere zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis, unter Auflagen, gestattet. Eine solche Auflage war u.a. das Abbauen/Außer-Betriebsetzen der unzulässigen Beleuchtungseinrichtungen.
Weitere Kontrollen geplant
Da das Anbringen oder Verändern von Beleuchtungseinrichtungen oder anderen Bauteilen bei unprofessioneller Vorgehensweise schnell zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt wird dringend von solchen Vorhaben abgeraten. Die Polizei wird weitere Kontrollen in dieser Richtung durchführen.