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Symbolbild Coronavirus. Foto: Jessica Hänse
Symbolbild Coronavirus. Foto: Jessica Hänse

Corona: Bayern beschließt harten Lockdown ab 16. Dezember

In der Ministerpräsidentenkonferenz am 13. Dezember 2020 haben sich die Länder als Reaktion auf die steigenden Fall- und Todeszahlen um Covid-19 nun auf einen harten Lockdown vor Weihnachten verständigt. In Bayern soll dieser nach Ergebnissen einer Kabinettssitzung schon ab dem 16. Dezember starten – ein Ende ist je nach Entwicklung der Lage erst ab dem 11. Januar abzusehen, wie Markus Söder in einer Pressekonferenz am heutigen Montag mitteilt. Am Dienstag sollen die Regelungen im Bayerischen Landtag diskutiert werden ehe sie am nächsten Tag in Kraft treten.

Zum vollständigen Bericht der Kabinettssitzung

Einzelhandel & Friseure geschlossen

„Wir bleiben Zuhause“ – so lautet der Grundsatz. Die bestehenden Maßnahmen werden hierbei verlängert, heißt es. Wie die bereits am 9. Dezember verhängte Ausgangsbeschränkung regelt, ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur noch aus triftigen Gründen gestattet. Hierzu zählten bislang auch Weihnachtsshopping und Friseurbesuche – damit ist nun aber Schluss: Im Rahmen des harten Lockdowns sollen der Einzelhandel sowie Dienstleistungen der Körperpflege (auch Massagepraxen, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios) schließen.

FAQ zu den bayerischen Corona-Regeln

Eine Ausnahme stellen Läden des täglichen Bedarfs dar sowie Dienstleistungen medizinischer Behandlungen, so bleiben weiterhin geöffnet:

  • Direktvermarktung
  • Getränkemärkte
  • Reformhäuser
  • Babyfachmärkte
  • Apotheken und Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Optiker und Hörgeräteakustiker
  • Tankstellen
  • Kfz-Werkstätten und Fahrradwerkstätten
  • Banken und Sparkassen
  • Filialen des Brief- und Versandhandels
  • Reinigungen und Waschsalons
  • der Verkauf von Presseartikeln
  • Tierbedarf und Futtermittel
  • der Verkauf von Weihnachtsbäumen
  • Physio-, Ergo und Logotherapien oder Podologie

Wochenmärkte sind nur zum Verkauf von Lebensmitteln zulässig, der Großhandel bleibt geöffnet. Die danach ausnahmsweise geöffneten Geschäfte dürfen über ihr übliches Sortiment hinaus keine sonstigen Waren verkaufen, heißt es außerdem.

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Kein Alkohol & Ausgangssperre ab 21 Uhr

Das Liefern und Mitnehmen von gastronomischen Speisen ist ebenfalls nach wie vor erlaubt – ein Verzehr vor Ort bleibt untersagt. Ebenfalls dürfe man in der Öffentlichkeit keinen Alkohol konsumieren, so der Beschluss in der Kabinettssitzung am Montag. Neu sei in Bayern eine Ausgangssperre, die flächendeckend im Freistaat ab 21 Uhr gilt – auch zu Weihnachten und Silvester. Demnach ist es untersagt die Wohnung zu verlassen, außer es ist begründet aufgrund

  • eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
  • der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
  • der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
  • der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
  • der Begleitung Sterbender,
  • von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder
  • von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

Für Verstöße gegen die Ausgangssperre sollen mindestens 500 € Bußgeld fällig werden.

Schulen geschlossen

Schulen und Kitas schließen. Wo möglich soll bis zum 18. Dezember Distanzlernen eingerichtet und auch eine Notbetreuung für Jahrgangsstufen von 1 bis 6 und besonders betreuungsintensiven Kindern soll bereitgestellt werden. Wenn dies nicht möglich ist und keine Betreuung ermöglicht wird, sollen Eltern bezahlten Urlaub bekommen.

Arbeitnehmer und -geber sind außerdem dazu angehalten zu prüfen, ob für die Dauer des Lockdowns Betriebsferien oder großzügigere Homeoffice-Lösungen möglich sind.

Kontaktbeschränkungen

Kontakte im privaten Rahmen sind aber weiterhin beschränkt erlaubt: Bis zu fünf Personen dürfen sich aus maximal zwei Haushalten treffen, Kinder des eigenen Haushalts unter 14 Jahren werden hierbei nicht mitgezählt. Ministerpräsident Söder appelliert jedoch an die Bevölkerung, die Kontakte vor Weihnachten so weit es geht zu reduzieren.

Über Weihnachten soll es dann außerdem Lockerungen geben, so heißt es im Beschluss:

Nur für die drei Weihnachtstage 24. bis 26. Dezember 2020 gilt darüber hinaus, dass sich bei Treffen im engsten Familienkreis alle Angehörige des eigenen Hausstands mit höchstens vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen (zuzüglich deren Kinder im Alter bis 14 Jahren) treffen dürfen, gleichgültig aus wie vielen Hausständen diese vier Personen kommen. Zum engsten Familienkreis gehören außer den Angehörigen des eigenen Hausstands auch Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörige.“

Keine Pyrotechnik zu Silvester

Diese Lockerungen gelten allerdings nicht für Silvester: Hier gilt es Ansammlungen zu vermeiden, heißt es. Verboten werden soll dieses Jahr außerdem der Verkauf von Pyrotechnik. „Das Abbrennen und die Mitführung von Pyrotechnik werden an Silvester und Neujahr auf von den Kommunen festzulegenden publikumsträchtigen Plätzen verboten.“, so der Bericht der Kabinettssitzung.

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