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Geld in der Hand. Symbolfoto: Pascal Höfig
Geld in der Hand. Symbolfoto: Pascal Höfig

Änderungen zum Jahr 2021

Wahrscheinlich hat man sich den Jahreswechsel nie mehr gewünscht als jetzt. Mit dem Jahr 2021 kommen in den unterschiedlichsten Bereichen viele Änderungen auf uns zu. Von Gehaltserhöhung über Steueränderungen bis hin zu Einwegplastik: Da jeder in irgendeiner Art und Weise betroffen ist, gibt es hier einen Überblick mit allen Änderungen zum Jahr 2021.

Bundeshaushalt

Laut der Deutschen Handwerks-Zeitung (DHZ) billigte der Bundesrat den Bundesetat für 2021, die Ausgaben von fast einer halben Billion Euro vorsehen, sowie neue Schulden von fast 180 Milliarden Euro. Grund dafür sollen vor allem die weiterhin hohen Kosten durch die Corona-Krise sein. Deshalb wurde die Schuldenbremse im Grundgesetz vom Bundestag ausgesetzt.

Überbrückungshilfe

Laut DHZ gilt ab Januar 2021 die Überbrückungshilfe III, die bis Ende Juni 2021 läuft. Dabei werden nicht wie bei den November- und Dezemberhilfen Umsatzausfälle erstattet, sondern betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten. Der Höchstbetrag für die Überbrückungshilfe III liegt bei 500.000 Euro, so DHZ. Der maximale Zuschuss ist für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen geplant.

Kurzarbeitergeld

Durch die Corona-Pandemie mussten viele Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer in Kurzarbeit schicken, aber für 2021 gibt es einen kleinen Lichtblick: Wenn der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld selbst aufstockt, ist dieser Zuschuss weiterhin steuerfrei, so die Handwerks-Zeitung. So können Arbeitnehmer das zusätzliche Geld ohne Abgaben behalten.

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Kassenumrüstung

Die meisten bargeldintensiven Betriebe sollten ihre Kassen bereits zum 1. Januar 2020 mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) aufrüsten. Laut DHZ wurde die Frist zur Umstellung auf manipulationssichere Kassensysteme jedoch von fast allen Bundesländern verlängert und endet nun am 31. März 2021.

Werkverträge und Leiharbeit in Schlachtereien

Um Ausbeutung und riskante Arbeitsbedingungen zu verhindern: Ab 2021 ist der Einsatz von Subunternehmen mit osteuropäischen Billiglohnarbeitern verboten. Wie die Handwerks-Zeitung berichtet soll es keine Werkverträge mehr geben, Leiharbeit ist ab dem 1. April 2021 ebenfalls weitestgehend nicht mehr erlaubt. Der Bundesrat hat dem Gesetz für die Fleischbranche am 18. Dezember 2020 zugestimmt. Von den Neuregelungen ausgenommen ist das Fleischerhandwerk, worunter laut Gesetz Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten zählen.

„Mobile only“-Strategie

Wie die Handwerks-Zeitung weiter berichtet, könnte fast jede zweite Handwerker-Webseite ab März 2021 aus den Google-Suchergebnissen fliegen. Grund dafür ist die „Mobile only“-Strategie des Suchmaschinen-Riesen, die Webseiten, die nicht für mobile Endgeräte optimiert ist, nicht mehr oder nur noch schlecht in den Google-Sucherergebnissen zu finden sein. Das soll auch für enthaltene Bilder, Videos und andere Inhalte gelten.

Fachkundenachweis für Kosmetiker

Ab dem 31. Dezember 2020 gilt die neue NiSV-Verordnung (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen). Für Kosmetiker besteht dann für gewerblich genutzte Anlagen wie Hochfrequenz- oder Ultraschallgeräte eine Meldepflicht. Ohne Fachkundennachweis für betroffene Geräte dürfen Kosmetiker ab dem 31. Dezember 2021 diese Behandlungen nicht mehr durchführen.

Handwerksbetriebe

Mit der 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) will die Bundesregierung ab dem nächsten Jahr für mehr Wettbewerb und Fairness auf dem Markt mit Daten sorgen. Laut Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier passe die Novelle die Regeln der Marktwirtschaft an die Digitalisierung an. Davon profitieren können etwa Handwerksbetriebe wie Kfz-Werkstätten, z. B. im Bereich der vorausschauenden Wartung. Die Novelle ist dem Bundestag zugeleitet worden.

Insolvenzrecht

Sowohl Unternehmen als auch Verbraucher sind durch den Corona-Lockdown in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Deshalb hat der Bundestag im Insolvenzrecht eine Reihe von Änderungen beschlossen, so die DHZ. Die Insolvenzantragspflicht werde über das Jahresende hinaus ausgesetzt. Angeschlagenen Unternehmen werde es zudem erleichtert, sich ohne Insolvenzverfahren zu sanieren. Darüber hinaus könnten sich überschuldete Firmen und Verbrauchern künftig schneller als bisher von ihrer Restschuld befreien.

Inkassogebühren

Auch in Sachen Inkassogebühren gibt es eine Änderung zum Jahr 2021. Wie die DHZ weiter berichtet, sinken die Inkassogebühren für Schuldner kleiner Beträge. Bei kleinen Forderungen von bis zu 50 Euro dürfen die Kosten für die Schuldner nicht mehr höher ausfallen als die Forderung selbst.

Lohnerhöhungen

Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung: Ab dem 1. Januar 2021 beträgt der Mindestlohn in Deutschland 9,50 Euro pro Stunde. Ab Juli 2021 steigt er auf 9,60 Euro pro Stunde. Die Mindestausbildungsvergütung pro Monat steigt ab Januar 2021 auf 550 Euro, so die Handwerks-Zeitung.

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Gebäudereiniger: Der Branchenmindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk steigt im Jahr 2021 auf 11,11 Euro pro Stunde. Bis 2023 soll er laut DHZ in drei Schritten um insgesamt elf Prozent angehoben werden.

Dachdecker: Wie die DHZ weiter berichtet, soll der Dachdecker-Gesellenlohn (Ecklohn) ab dem 1. Oktober 2021 um 0,40 Euro von 19,12 Euro auf 19,52 Euro erhöht werden. Auch die Ausbildungsvergütungen sollen ab 2021 steigen: Im ersten Ausbildungsjahr um 2,6 Prozent auf 780 Euro, im zweiten um 3,3 Prozent auf 940 Euro sowie im dritten um 3,4 Prozent auf 1.200 Euro. Außerdem sollen Branchenkollegen aus dem Osten ab 2021 ebenfalls 94 Euro Zusatzrente erhalten.

Schornsteinfeger: Laut des neuen Tarifvertrags erhalten angestellte Schornsteinfeger abhängig von der Gehaltsgruppe ab Januar 2021 monatlich 70 Euro beziehungsweise 75 Euro mehr. Im Jahr 2022 erhöht sich der Tariflohn um weitere 70 Euro beziehungsweise 75 Euro monatlich.

Familienleistungen

Kindergeld: 2021 wird es mehr Kindergeld für Eltern geben Für die ersten beiden Kinder winkt dann ein Kindergeld von jeweils 219 Euro, für das dritte Kind sind es 225 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro.

Kinderfreibetrag: Der sogenannte Kinderfreibetrag und die Freibeträge für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von Kindern wird erhöht. Sie sollen zusammen um mehr als 500 auf 8.388 Euro steigen. Auf diese Summe vom Einkommen müssen Eltern keine Steuern zahlen. Eltern profitieren entweder vom Kindergeld oder den Kinderfreibeträgen.

Entlastungsbetrag: Der Entlastungsbetrag für echte Alleinerziehende beträgt seit 2020 4.008 Euro. Dass soll wegen der Corona-Krise auch 2021 noch so bleiben, berichtet die DHZ.

Hartz-IV: Laut der Handwerks-Zeitung bekommt ein alleinstehender Erwachsener künftig 446 Euro im Monat – 14 Euro mehr als bisher. Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt der Satz um 45 Euro auf 373 Euro, der für Kinder bis fünf Jahre um 33 auf dann 283 Euro. Kinder zwischen sechs und 13 Jahren sollen mit monatlich 309 Euro ein Plus von einem Euro erhalten.

Geringverdiener

Sie soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten: die Grundrente für Geringverdiener. Konkret sieht der Gesetzesentwurf des Kabinetts vor, dass bald alle Rentner den vollen Zuschlag auf ihre selbst erarbeiteten Ansprüche bekommen, wenn sie aufgrund von Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege 35 Jahre an Versicherungszeiten nachweisen können.

Einen verminderten Zuschlag sollen alle bekommen, die mindestens 33 Jahre vorweisen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob man Vollzeit oder Teilzeit gearbeitet hat, so die DHZ. Ein Anspruch auf die Grundrente soll aber nur dann bestehen, „wenn die Entgeltpunkte des Erwerbslebens unterdurchschnittlich, aber nicht ganz gering waren“, heißt im Gesetzesentwurf. Minijobber hätten damit keinen Anspruch auf Grundrente.

Solidaritätszuschlag

Für fast alle Bürger fällt ab Januar der Solidaritätszuschlag weg. Weiter zahlen sollen die zehn Prozent mit den höchsten Einkommen.

Steueränderungen

19 Prozent Mehrwertsteuer: Die Senkung der Umsatz- oder Mehrwertsteuer im zweiten Halbjahr 2020 ist befristet und endet zu Jahreswechsel. Ab dann gelten auch für Handwerksbetriebe die alten Steuersätze von 19 (aktuell 16 Prozent) beziehungsweise sieben Prozent (aktuell fünf Prozent).

Ehrenamt: Wie die DHZ weiter berichtet, steigt die steuerfreie Übungsleiterpauschale, von der etwa Jugendtrainer in Sportvereinen profitieren, von 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr. Zudem bleibe eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten künftig bis zu 840 Euro im Jahr steuerfrei und nicht nur – wie derzeit – bis zu einer Grenze von 720 Euro.

Homeoffice:  Während der Corona-Krise haben viele Menschen von zu Hause aus gearbeitet. Die daduruch anfallenden Ausgaben kann man jetzt leichter in der Steuererklärung geltend machen, so die DHZ. Pro Tag im Homeoffice kann man fünf Euro ansetzen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Die Sonderregelung gilt für die Jahre 2020 und 2021. Allerdings zählt die Summe zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal ohnehin 1.000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben hier über 1.000 Euro kommt, profitiert also von der Corona-Sonderregel, berichtet die Handwerks-Zeitung.

Menschen mit Behinderungen: Laut der Handwerks-Zeitung können Menschen mit Behinderungen bei der Steuererklärung ab 2021 höhere Pauschbeträge geltend machen. Durch diese Pauschalen könne man es sich in vielen Fällen sparen, etwa Fahrtkosten aufwendig einzeln nachzuweisen. Konkret gilt etwa bei einem Grad der Behinderung von 50 künftig eine Pauschale von 1.140 Euro, bei einem Grad von 100 sind es 2.840 Euro, so die DHZ.

Pendlerpauschale : Viele Arbeitnehmer pendeln zwischen ihrem Wohnort und der Arbeitsstelle. Laut der DHZ können 2021 ab dem 21. Kilometer 35 Cent je Entfernungskilometer in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Aber auch Arbeitnehmer, die keine Lohn- bzw. Einkommensteuern bezahlen, sollen profitieren: Sie können ab 2021 eine Mobilitätsprämie beim Finanzamt beantragen.

Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag bei der Steuer – also der Anteil des Einkommens, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen – wird erhöht. Er 2021 auf 9.744 und 2022 weiter auf 9.984 Euro steigen. Die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzensteuersatz fällig wird, steigt leicht auf ein Jahreseinkommen von 57.919 Euro. Außerdem dürfen Alleinerziehende höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen.

Digitale Krankmeldung und elektronische Patientenakte

Der bekannte „gelbe Schein“ hat schon bald ausgedient. Ab dem kommenden Jahr soll laut Berichterstattung der DHZ die vom Arzt ausgestellte Krankmeldung auf Papier durch eine digitale Bescheinigung ersetzt werden. Die nötigen Daten bekomme der Arbeitgeber dann auf Abruf von der Krankenkasse. Außerdem sollen allen Versicherten Elektronische Patientenakten zur freiwilligen Nutzung angeboten werden. Sie sollen beispielsweise Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenpläne speichern können. Beim Datenschutz ist zum Start eine etwas „abgespeckte“ Version vorgesehen. Patienten können festlegen, welche Daten hineinkommen und welcher Arzt sie sehen darf. Genauere Zugriffe je nach Arzt nur für einzelne Dokumente kommen aber erst 2022, so die Handwerks-Zeitung.

Berufskrankheit

Wie der Tüv Rheinland berichtet, entfällt der sogenannte Unterlassungszwang bei Berufskrankheiten ab 1. Januar 2021. Beschäftigte müssen künftig die schädigende Tätigkeit nicht mehr aufgeben, damit die rechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufskrankheit erfüllt sind. Insgesamt galt diese Einschränkung für neun Leiden aus der Liste der Berufskrankheiten, wie etwa Hauterkrankungen oder bestimmte Atemwegserkrankungen. Die Anerkennung sei wichtig, damit Beschäftigte Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten können. Laut Tüv Rheinland sind ab 2021 Betroffene laut jedoch verpflichtet, die präventiven Angebote und Maßnahmen der Unfallversicherungsträger anzunehmen, wenn eine Berufskrankheit anerkannt wurde.

Versicherungen

Kfz-Haftplicht: Nach Berechnungen der GDV ändert sich ab 01. Januar 2021 für jeden vierten Autobesitzer die Einstufung der Typklasse in der KFz-Haftpflicht. Die einzelnen Klassen werden nach Reparaturkosten und Schäden berechnet, die ein Auto verursacht. Häufige Schäden führen demnach zu einer Hochstufung, geringe Kosten und Schäden führen zu einer niedrigen Klasse.

Private Krankenversicherung: Laut Beschluss des Bundeskabinetts soll die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2021 für Privatversicherte von aktuell 62.550 Euro auf 64.350 Euro angehoben werden. Auch die Grenze für die gesetzliche Krankenversicherung (Beitragsbemessungsgrenze) soll von aktuell 56.250 auf 58.050 Euro steigen.

Lebensversicherung: Wie die DHZ weiterhin berichtet, Versicherungsunternehmen müssen die sogenannten Effektivkosten ab Januar nach einheitlichen Kriterien angeben. Damit können Kunden leichter erfassen, wie sich die Kosten eines Vertrags auf die Auszahlung der Lebensversicherung auswirken und einen besseren Vergleich ziehen.

Versicherungswechsel: Wer nicht mehr zufrieden mit seiner Versicherung ist, dem wird der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ab 2021 erleichtert. Sie können künftig bereits nach zwölf Monaten Vertragsdauer den Anbieter wechseln, so die Handwerks-Zeitung. Bislang war das frühestens nach 18 Monaten möglich. Außerdem können sie sich ein Kündigungsschreiben an ihre alte Kasse sparen. Ein Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse reicht in Zukunft aus, berichtet die Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 1/2021).

EEG-Novelle

Kurz vor Weihnachten hat der Bundestag die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Unter anderem soll der Ausbau von Photovoltaik (PV) praktisch verdoppelt werden. Auf genaue Ausbauziele wollte sich die Große Koalition bisher jedoch nicht festlegen; hier soll im ersten Quartal 2021 nachjustiert werden. Dies sieht ein entsprechender Entschließungsantrag vor.

Doch es gibt auch konkrete Inhalte: Laut Beschluss müssen PV-Anlagen künftig erst ab einer Leistung von 750 kW an Ausschreibungen teilnehmen. Für Strom, der in Anlagen mit einer Leistung bis 30 kW pro Jahr für den Eigenverbrauch erzeugt wird, muss zudem keine EEG-Umlage bezahlt werden. PV-Altanlagen sollen zunächst bis 2027 eine feste Einspeisevergütung in Höhe ihres Marktwertes erhalten. In kleinen PV-Bestandsanlagen muss erst bei 7 kWp statt wie zuvor bei 1 kWp ein entsprechender „Smart Meter“ eingebaut werden.

Einwegplastik

Wie die DHZ berichtet, fiel Ende 2018 in Brüssel der Beschluss, ab Sommer 2021 (3. Juli 2021) in der ganzen EU Einwegprodukte aus Kunststoff, für die es gute Alternativen gibt, zu verbieten. Das betrifft Wattestäbchen, Plastikbesteck und -teller, Strohhalme, Rührstäbchen etwa für den Kaffee, Luftballonstäbe sowie Styroporbecher und -behälter für Essen zum Mitnehmen. Außerdem gilt das Verbot für Produkte aus Kunststoffen, die durch eine Reaktion mit Sauerstoff – Oxidation genannt – in winzige Teile zerfallen. Ab Januar 2022 sind zudem Plastiktüten an Ladenkassen verboten.

Kreislaufwirtschaft

Ein Paket neuer Regeln soll 2021 dafür sorgen, dass in Deutschland weniger Abfall entsteht und mehr wiederverwertet wird. Für Handwerker ergeben sich dadurch neue Vorgaben, aber auch Chancen für nachhaltiges Wirtschaften. Eine zentrale Neuerung ist, dass der Bund, seine Behörden und Unternehmen verpflichtet will, bei der Auftragsvergabe umweltfreundliche Produkte zu bevorzugen. Zu den Plänen zur Kreislaufwirtschaft gehören laut DHZ auch Verbesserungen beim Recycling. Ab 2022 soll es zudem leichter werden, alte Laptops oder Toaster loszuwerden: Auch große Supermärkte und Discounter, die öfter Elektroartikel im Sortiment haben, sollen alte Geräte zurücknehmen müssen. Auch das Verbot von Einwegplastik ist Bestandteil der sogenannten „Kunststoffrichtlinie“ der EU.

Personalausweis und Reisepass

Gebühren: Die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises soll vom nächsten Jahr an deutlich von bislang 28,80 Euro auf 37 Euro steigen.

Fingerabdrücke: Neue Personalausweise sollen ab dem 2. August kommenden Jahres einen Chip mit zwei Fingerabdrücken enthalten.

Geschlecht: Menschen, die im Personenstandsregister nicht als weiblich oder männlich geführt werden, können künftig auch im Reisepass oder in einem ausländerrechtlichen Dokument in das Feld „Geschlecht“ ein X eintragen lassen.

Gültigkeit des Kinderausweises: Der Kinderausweis soll künftig nur noch ein Jahr gültig sein, können aber mehrmals um jeweils ein Jahr verlängert werden. Wer möchte, kann stattdessen auch einen sechs Jahre gültigen biometrietauglichen Passes beantragen.

Immobilien

Mehr Wohnungsbauprämie: Laut DHZ erhalten Bürger ab 2021 maximal 70 Euro für 700 Euro angespartes Eigenkapital. Auch die Einkommensgrenzen steigen: für Alleinstehende auf 35.000 Euro, für Verheiratete auf 70.000 Euro.

Verlängertes Baukindergeld: Mit bis zu 12.000 Euro pro Kind unterstützt der Staat Familien beim Kauf oder Bau der ersten eigenen vier Wände in einem Förderzeitraum von zehn Jahren. Wer bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft, kann das Baukindergeld noch beantragen.

Weniger Feinstaub bei Kaminöfen: Wie die DHZ weiter berichtet, schreibt die Bundesimmissionsschutz-Verordnung ab 2021 strengere Feinstaubregeln vor. Öfen, die vor 1995 errichtet wurden, müssten eigentlich schon bis zum 31. Dezember 2020 stillgelegt, mit Feinstaubabscheidern nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn die geltenden Grenzwerte nicht eingehalten werden können.

Geteilte Maklerkosten: Wer eine Immobilie kauft, muss ab dem 23. Dezember 2020 nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten übernehmen. Bisher übernimmt meist der Käufer komplett die Maklerprovision von bis zu sieben Prozent des Kaufpreises.

Andere Regeln bei Wohneigentum: Das neue Wohnungseigentumsgesetz vereinfacht die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage. So können jetzt Eigentumswohnungen barrierefrei oder einbruchsicher umgebaut, Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge oder Glasfaseranschluss gelegt werden. Umbaumaßnahmen können künftig mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, so die DHZ. Die Kosten sind dann jeweils von den Eigentümern zu tragen, die der Maßnahme zugestimmt haben. Stimmen mehr als zwei Drittel zu, müssen künftig alle Eigentümer die Sanierungskosten tragen.

Kreditkarte

Die Sicherheitsanforderungen für die Bezahlung mit der Kreditkarte im Internet werden strenger. Bisher müssen Käufer in der Regel lediglich die Kartendaten eingeben. Ab dem kommenden Jahr ist dann eine Zwei-Faktor-Authentifizierung verpflichtend. Kunden müssen sich dafür laut der Handwerks-Zeitung vorab für ein entsprechendes Sicherheitsverfahren, zum Beispiel „3-D Secure“, registriert haben. Registrieren kann man sich z. B. im Online-Banking. Möglicherweise hat die eigene Bank die Registrierung für Kunden auch schon bei der Kartenbestellung vorgenommen. In vollem Umfang sollen die Regeln ab Mitte März 2021 angewendet werden.

Praktische Fahrprüfung

Ab dem 1. Januar 2021 tritt die Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP) in Kraft. Kernstück ist laut Tüv Süd ein neuer digitalisierter Fahraufgabenkatalog, der Fahrschülern mehr Transparenz bieten soll. Die praktische Prüfung dauere zukünftig insgesamt zehn Minuten länger, dafür sollen die Fahrschüler gleich nach der Prüfung eine Prüfungsdokumentation erhalten, die sie via QR-Code aufs Smartphone laden können.

Anwaltskosten

Bei juristischen Streitigkeiten müssen Verbraucher mit höheren Kosten rechnen. Sowohl die Gerichtskosten als auch die Mindestvergütung für Anwälte steigen. Bei einem Gang vor Gericht fallen auch Kosten für Entschädigungen von Zeugen, Sachverständigen, Dolmetschern, Übersetzern oder ehrenamtlichen Richtern an, so die DHZ. Die genauen Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert – je höher desto teurer.

Adoptionsverfahren

Wer sein Stiefkind adoptieren möchte, muss sich künftig beraten lassen. Die Handwerks-Zeitung berichtet, dass dabei  allerdings Ausnahmen für lesbische Paare gelten, deren Wunschkind in ihre Ehe oder feste Partnerschaft hineingeboren wird. Gleichzeitig wurden Auslandsadoptionen auf eigene Faust grundsätzlich verboten.

Upskirting

Eine weitere Änderung 2021 ist das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock (Upskirting) oder in den Ausschnitt. Dies kann ab dem neuen Jahr mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Gleiches gilt für die Weiterverbreitung solcher Aufnahmen.

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