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Die Gustav-Heusinger-Straße ist jetzt eine Fahrradstraße. Foto: Dirk Flieger
Die Gustav-Heusinger-Straße ist jetzt eine Fahrradstraße. Foto: Dirk Flieger

Gustav-Heusinger-Straße wird demnächst zur Fahrradstraße

Es ist so weit: Wie bereits im letzten Jahr angekündigt, setzt die Stadt Schweinfurt nun Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes um. In den nächsten Wochen wird die erste Fahrradstraße Schweinfurts in der Gustav-Heusinger-Straße eingerichtet, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Hierfür wird der ruhende Verkehr durch Parkmarkierungen geordnet und die Fahrradstraße durch eine gestrichelte Blockmarkierung begrenzt. Zusätzlich werden Fahrbahnpiktogramme und Schilder angebracht. Die Arbeiten erfolgen je nach Wetterbedingungen.

Was genau ist eine Fahrradstraße?

Fahrradstraßen werden dort eingerichtet, wo viel Radverkehr vorhanden ist, erwartet wird oder gebündelt werden soll. Eine Fahrradstraße ist den Radfahrenden vorbehalten. Sie ist mit einem quadratischen weißen Schild mit einem Fahrrad und der Aufschrift „Fahrradstraße“ sowie Piktogrammen auf der Fahrbahn gekennzeichnet. Das Ende der Fahrradstraße signalisiert ein ähnliches schwarz-weißes, durchgestrichenes Schild. Sind entsprechende Zusatzzeichen angebracht, dürfen andere Fahrzeuge diese auch nutzen. Die Gustav-Heusinger-Straße dürfen auch Kraftfahrzeuge benutzen, der Radverkehr hat aber Vorrang.

Die Gustav-Heusinger-Straße ist jetzt eine Fahrradstraße. Foto: Dirk Flieger

Die Gustav-Heusinger-Straße ist jetzt eine Fahrradstraße. Foto: Dirk Flieger

Warum eine Fahrradstraße?

Durch Fahrradstraßen können attraktive Verbindungen für den Radverkehr geschaffen werden – so kommen Radfahrende schneller und sicherer zum Ziel, so die Stadt. Die Gustav-Heusinger-Straße ist laut Radverkehrskonzept Teil einer wichtigen Vorrangachse im Schweinfurter Radverkehrsnetz. Sie stellt die Fortsetzung der neuen Radwege am Hauptbahnhof dar, die in den nächsten Jahren auch nach Osten in Richtung Innenstadt verbessert werden sollen.

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Welche Regeln gelten?

In Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und alle Verkehrsteilnehmer müssen ihre Geschwindigkeit an die der Radlerinnen und Radler anpassen. In der Gustav-Heusinger-Straße ist Kfz-Verkehr weiterhin zugelassen. Das ist durch ein entsprechendes Zusatzschild gekennzeichnet. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Radfahrende dürfen nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Andere Fahrzeuge dürfen Fahrradfahrer zwar überholen, müssen aber auch hier mindestens 1,5 Meter Abstand halten. Die Parkplätze werden geordnet und bleiben bestehen. Die neue Markierung schafft einen Sicherheitsabstand zwischen parkenden Autos und Fahrradstraße.

Die Gustav-Heusinger-Straße ist jetzt eine Fahrradstraße. Foto: Dirk Flieger

Die Gustav-Heusinger-Straße ist jetzt eine Fahrradstraße. Foto: Dirk Flieger

Die Vorteile

Radler dürfen in einer Fahrradstraße nebeneinander fahren, was das Fahren zu zweit oder in der Gruppe attraktiver macht, so die Stadt. Durch das angepasste Tempo (max. 30 km/h) werde Radfahren in der Gustav-Heusinger-Straße zudem sicherer und stressfreier, heißt es. Auch für Anwohner würden die niedrigeren Geschwindigkeiten zukünftig mehr Sicherheit und weniger Verkehrslärm bedeuten.

Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Pressemitteilung der Stadt Schweinfurt.
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