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Friseur mit Maske. Foto: Katharina Kraus
Friseur mit Maske. Foto: Katharina Kraus

Änderungen und Neuerungen im März 2021

Der Februar ist wie im Flug vergangen und der März steht vor der Tür. Mit ihm kommen wie fast jeden Monat Veränderungen auf den Verbraucher zu. Von neuen Entwicklungen bezüglich der Corona-Pandemie über den Frühlingsanfang und die Zeitumstellung bis hin zu neuen Energielabels ist alles dabei. Unsere Redaktion hat auch dieses Mal die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

Neue Energielabels

Ab 1. März gibt es für einige Elektrogeräte, unter anderem Kühlschränke, Spülmaschinen, Waschmaschinen, neue EU-Effizienzlabels zum Energieverbrauch. Die neuen Labels haben ab dann nur noch die Effizienzklassen A bis G. Zudem sind die Angaben zum Stromverbrauch auf den neuen Labels nicht mit denen der alten vergleichbar, weil es ein neues Messverfahren gibt, das die alltägliche Benutzung besser berücksichtigt.

Die Effizienzlabels für andere Elektrogeräte, wie Staubsauger und Backöfen, werden nach und nach in den nächsten Jahren erneuert.

Mehr zu den neuen Labels findest Du bei der Verbraucherzentrale.

Corona

Öffnung verschiedener Institutionen

Friseursalons & Kosmetik

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Ab 1. März öffnen die Friseursalons und die körpernahen Dienstleistungsbetriebe, die zum Zweck der Körperhygiene und Körperpflege erforderlich sind wieder ihre Tore. Die Maskenpflicht entfällt bei Kunden nur, soweit die Art der Dienstleistung sie nicht zulässt (Gesichtspflege). Bedingung dafür sind besondere Hygieneauflagen, die Nutzung medizinischer Masken und die Zutrittssteuerung durch Reservierungspflicht.

Musikschulen

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, wird ab dem 1. März in Musikschulen Einzelunterricht wieder ermöglicht.  Dabei ist der Mindestabstand zu wahren und – soweit möglich – von Schülern und vom Personal Maske zu tragen.

Gartenmärkte, Blumenläden etc.

Auch Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden und Baumärkte dürfen ab dem 1. März landesweit unter den gleichen Bedingungen öffnen, die für die bereits jetzt ausnahmsweise geöffneten Handels- und Dienstleistungsbetriebe gelten.

Der weiteren Öffnungsschritte können bei einer stabilen Inzidenz von maximal 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner durch die Länder erfolgen.

Bund-Länder-Konferenz 

Der aktuelle Corona-Lockdown wurde bis zum 7. März verlängert. Am 3. März kommen die Ministerpräsidenten erneut mit Bundeskanzlerin Angela Merkel zusammen, um über das weitere Vorgehen in der Pandemie zu beraten. Dabei stehen vor allem die weiteren Öffnungen ab einer Inzidenz von 35 und die Lockdown-Regelung im Fokus.

Frühlingsanfang im Doppelpack

Anders als im Herbst, fallen sowohl der meteorologische als auch der kalendarische Frühlingsbeginn in den März. Meteorologischer Frühlingsbeginn ist wie jedes Jahr der 1. März, der kalendarische folgt am 20. März. Schon Ende Februar stiegen die Temperaturen wieder an, alle Freunde der wärmeren Temperaturen können also aufatmen, die Outdoor-Saison ist nicht mehr weit.

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Zeitumstellung

Lichtblicke schenkt uns nicht nur der Frühlingsbeginn, sondern auch die Zeitumstellung. Dadurch, dass vom 27. auf den 28. März die Uhren um 2 Uhr eine Stunde vorgestellt werden, bleibt es draußen wieder länger hell und die Tage werden gefühlt ein bisschen länger. Die Zeitumstellung auf Sommerzeit erfolgt jedes Jahr am letzten Sonntag im März.

Letzter Termin Baukindergeld

Wer noch bis zum 31. März einen Kaufvertrag unterschreibt oder eine Baugenehmigung erhält, kann bis Ende 2023 einen Förderantrag für Baukindergeld stellen. Alleinerziehende und Familien erhalten dabei einen staatlichen Zuschuss von 12.000 € pro Kind, der nicht zurückgezahlt werden muss. Das Geld wird in zehn jährlichen Raten zu je 1.200 € ausgezahlt. Mit dem Geld soll es Familien erleichtert werden ein eigenes Haus oder eine Eigentums­wohnung zu finanzieren. Anträge können online bei der KfW gestellt werden.

Alle Infos zum Baukindergeld findest Du bei der KfW.

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