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Maskenpflicht in der Keßlergasse. Foto: Dirk Flieger
Maskenpflicht in der Keßlergasse. Foto: Dirk Flieger

Corona: Wieder Maskenpflicht in der Keßlergasse

Nachdem die Zahl der Bürger, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben in den vergangenen Tagen weiter anstieg, verzeichnet die Stadt Schweinfurt Stand heute, Dienstag, 09. März, einen Inzidenzwert von 59,9.

Aktuelle Corona-Regeln in Schweinfurt

Diese Entwicklung macht es erforderlich, für die Keßlergasse aufgrund der dort bestehenden beengten Verhältnisse wieder eine Maskenpflicht anzuordnen. Diese Pflicht regelt eine ab morgen, 10. März geltende neue Allgemeinverfügung der Stadt Schweinfurt.

Maskenpflicht werktags 10 bis 18 Uhr

Danach ist in der Keßlergasse werktäglich in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit. Ebenso Personen, die ein ärztliches Attest vorweisen können, das bestätigt, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

Eine Ausdehnung auf weitere Teile der Innenstadt ist derzeit nicht angedacht. Die Stadtverwaltung wird das Infektionsgeschehen weiterhin beobachten und über eine Ausdehnung des Maskengebots befinden.

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Maskenpflicht in der Keßlergasse in Schweinfurt. Foto: Dirk Flieger

Maskenpflicht in der Keßlergasse in Schweinfurt. Foto: Dirk Flieger

Alkoholverbot weiterhin gültig

In der neuen Allgemeinverfügung ist zudem, wie bereits in den vorherigen, ein Alkoholverbot im Bereich der Innenstadt aufgeführt. Das heißt, der Konsum von Alkohol ist auch weiterhin auf allen öffentlichen Verkehrsflächen im Innenstadtbereich ganztägig untersagt. Der Innenstadtbereich wird durch folgende öffentliche Straßen bzw. Grünanlagen begrenzt, wobei diese jeweils noch zum Innenstadtbereich zählen:

Gutermann-Promenade bis zur Hahnenhügelbrücke (inklusive Grünflächen bis zum Mainufer), Landwehrstraße, Georg-Schäfer-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Niederwerrner Straße, Am Obertor, Fehrstraße, Am Oberen Marienbach, Paul-Rummert-Ring, Am Zollhof, Am Unteren Marienbach.

Der Lageplan stellt den Bereich dar, in dem ab 23. Januar ein ganztägiges Alkoholverbot gilt. Grafik: Stadt Schweinfurt

Der Lageplan stellt den Bereich dar, in dem ab 23. Januar ein ganztägiges Alkoholverbot gilt. Grafik: Stadt Schweinfurt

Alle gültigen Coronaregeln sowie alle rechtlichen Grundlagen dazu können auf www.schweinfurt.de jederzeit eingesehen werden.

Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Pressemitteilung der Stadt Schweinfurt.
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