Banner
In der Gebäudereinigung arbeiten viele Frauen mit 450-Euro-Verträgen. In der Krise sind sie kaum geschützt, kritisiert die IG BAU. Foto: IG BAU
In der Gebäudereinigung arbeiten viele Frauen mit 450-Euro-Verträgen. In der Krise sind sie kaum geschützt, kritisiert die IG BAU. Foto: IG BAU

Karrierefalle Minijob: Frauen besonders stark in Pandemie betroffen

Sie kümmern sich stärker um Haushalt und Kinder, haben niedrigere Einkommen und müssen häufiger um ihren Job fürchten: Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März hat die Gewerkschaft IG BAU vor einem Rückschritt bei der Gleichberechtigung in Folge der Corona-Pandemie in Schweinfurt gewarnt. „Insbesondere Minijobs werden in der Krise zunehmend zur Karrierefalle“, kritisiert Bezirksvorsitzender Michael Groha.

Nach Angaben der Arbeitsagentur sind aktuell 63 Prozent der insgesamt rund 6.700 geringfügig entlohnten Arbeitsverhältnisse in Schweinfurt in Frauenhand. In der Gebäudereinigung liegt der Frauenanteil bei den 450-Euro-Stellen sogar bei 76 Prozent.

Häufiger Entlassen

„Geringfügig Beschäftigte gehen nicht nur beim Kurzarbeitergeld leer aus. Sie sind auch häufiger von Entlassungen betroffen“, so Groha. Die IG BAU plädiert dafür, die Minijobs in der jetzigen Form abzuschaffen und sozialversicherungspflichtig zu machen. Eine Anhebung der Verdienstgrenze auf 600 Euro, wie sie einige Arbeitgeberverbände fordern, liefe hingegen auf einen Ausbau prekärer Arbeitsverhältnisse hinaus.

Zudem stehe das Ehegatten-Splitting einer echten Gleichberechtigung am Arbeitsmarkt im Weg. „Durch hohe Abzüge in der Steuerklasse 5 bleibt vielen Frauen nur wenig vom Bruttoverdienst. Das führt auch zu geringen Arbeitslosenansprüchen und Einbußen beim Elterngeld“, kritisiert Groha. Die Politik müsse das Thema in diesem Wahljahr anpacken und eine Reform der Einkommenssteuer voranbringen.

Rectangle
topmobile2

Belastung in der Pandemie gestiegen

Die IG BAU Mainfranken verweist zugleich auf die gestiegene Belastung von Frauen in der Pandemie. „In Zeiten geschlossener Kitas und Schulen bleibt die Kinderbetreuung nach wie vor meist an den Frauen hängen. Hinzu kommen die Arbeit im Haushalt und die Pflege von Angehörigen“, unterstreicht Groha. Neben besseren politischen Rahmenbedingungen sei hier auch ein gesellschaftliches Umdenken nötig. „Männer, die beruflich etwas zurücktreten, können der Partnerin helfen, den nächsten Karriereschritt zu gehen und Lasten in der Familie fairer zu verteilen.“

2/ 3 übernehmen Großteil der Kinderbetreeung

Nach einer repräsentativen Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung ist die durchschnittliche Erwerbsarbeitszeit von Frauen im Zuge der Corona-Krise stärker gesunken als die von Männern. Vor Ausbruch der Pandemie arbeiteten Frauen demnach im Durchschnitt fünf Stunden pro Woche weniger als Männer in einem bezahlten Job.

Im Herbst 2020 betrug die Differenz bei Erwerbstätigen mit betreuungsbedürftigen Kindern elf Stunden pro Woche. Zwei Drittel der befragten berufstätigen Frauen mit Kindern gab an, in der Partnerschaft den größeren Teil der Kinderbetreuung zu übernehmen. Sieben Prozent sahen die Hauptverantwortung bei ihrem Partner, 27 Prozent sprachen von einer Gleichverteilung der Sorgearbeit.

Über den Equal-Pay-Day

Auch der Equal Pay Day – Tag der Lohngerechtigkeit macht jedes Jahr auf die Geschlechter-Lohnlücke aufmerksam, so auch 2021 am 10. März. Seit 2016 ist eine leichte Verringerung des Verdienstunterschiedes zwischen Frauen und Männern zu beobachten. Im Jahr 2016 lag die Lohnlücke bei 22 %, Tag der Lohngerechtigkeit war 2016 am 19. März. Aber auch heute verdienen Frauen im Durchschnitt immer noch 18 % weniger als Männer – diese aktuellen Zahlen hat das Statistische Bundesamt am 9. März für den Gender Pay Gap veröffentlicht.

Frauen verdienten somit im letzten Jahr durchschnittlich 18 % weniger je Stunde als Männer. Die Unterschiede fielen in West­deutsch­land (und Berlin) mit 20 % deutlich höher aus als im Osten (6 %).

Hier verdienen Männer mehr als Frauen

Frauen fehlen in bestimmten Berufen und in der Führungsebene, sie unterbrechen oder reduzieren wegen Sorgearbeit ihre Erwerbstätigkeit und verdienen in sogenannten frauentypischen Berufen weniger. Erforderlich für eine Angleichung der Verdienste sind gleiche Chancen, eine geschlechtsunabhängige Bewertung von Leistung und gleichberechtigte Übernahme von Sorgearbeit verbunden mit guten Bedingungen für eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Was ist der Gender Pay Gap?

Wie wird der Gender Pay Gap nun berechnet? Laut Statistischem Bundesamt ist der Gender Pay Gap die Differenz des durchschnitt­lichen Brut­to­stun­den­ver­dienstes (ohne Sonderzahlungen) der Frauen und Männer im Verhältnis zum Brutto­stun­den­ver­dienst der Männer. Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, in der öffent­lichen Verwaltung sowie in Be­trie­ben mit bis zu zehn Beschäftigten werden aber nicht berücksichtigt.

Artikel beruht in Teilen auf eine Pressemitteilung der IG Bau – Bezirksverband Mainfranken. 

Rectangle2
topmobile3
Banner 2 Topmobile