Kein Aprilscherz: Auch im vierten Monat des Jahres 2021 warten wieder Neuerungen und Änderungen auf den Verbraucher. Über neue Regelungen für den Automatikführerschein, mehr Rechte für Arbeitnehmer in der Fleischindustrie, einem günstigeren Kundenservice der Deutschen Bahn, bis hin zur Corona-Impfung beim Hausarzt ist alles dabei. Unsere Redaktion hat wie immer die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Neue Regelung für Automatikführerschein
Bislang war es nicht erlaubt mit einem Führerschein, der nur für Automatikgetriebe abgelegt wurde, auch Schaltwagen zu fahren. Ab dem 1. April gilt diese Regel nun nicht mehr, das verkündetet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Erwirbt man ab sofort den Führerschein mit Automatikgetriebe, wird die Fahrerlaubnis nun nicht wie bisher nur auf diese Fahrzeuge beschränkt. Allerdings geschieht dies unter bestimmten Voraussetzungen: Die Fahrschüler müssen zehn zusätzliche Fahrstunden mit einem Schaltwagen absolvieren und ihr Fahrvermögen in einer anschließenden Testfahrt unter Beweis stellen.
Übrigens: Wer den Automatikführerschein vor der neuen Regelung abgelegt hat, hat ebenfalls die Möglichkeit durch Nachholstunden in Zukunft einen Schaltwagen zu führen.
Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst
Bereits im Oktober 2020 hat das Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat eine Erhöhung der Gehälter von Beschäftigten im öffentlichen Dienst beschlossen, die nun im ersten Schritt ab dem 1. April in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt werden „die Tabellenentgelte um 1,4 Prozent, mindestens aber um 50 Euro, erhöht.“ Am 1. April 2022 folgt dann der zweite Schritt mit einer erneuten Erhöhung um weiter 1,8 Prozent.
Mehr Arbeitnehmerrechte in der Fleischindustrie
Ab dem 1. April herrscht ein Zeitarbeitsverbot in der Fleischindustrie. Das bedeutet, dass die Schlachtung und Zerlegung von Tieren nur noch von Stammpersonal vorgenommen werden darf. Ausgenommen von diesem Verbot ist das Fleischerhandwerk – Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten. Für Arbeitgeber dieser Betriebe gilt dafür eine verpflichtende, elektronische Aufzeichnung der Arbeitszeiten von der gesamten Belegschaft. Geldbußen bei einem Verstoß der Aufzeichnungen sollen auf 30.000 € erhöht werden.
Das gesamte Arbeitsschutzgesetz der Bundesregierung findest Du hier.
Neuer Kundenservice der Deutschen Bahn
Die Deutsche Bahn verändert zum 1. April ihren Kundenservice und wechselt ihre Hotline Telefonnummer. Das hat den angenehmen Effekt, dass die Anrufe günstiger werden. Die neue Service-Nummer ist eine Berliner Festnetznummer, wodurch nur noch der Ortstarif anfällt. Jeder mit einem Festnetz-Tarif telefoniert somit in Zukunft kostenlos und hat keine Eile bei den Fragen nach Tickets, Zügen oder Fahrplänen.
Mehr Infos zu dem neuen Kundenservice und den neuen Telefonnummern findest Du hier.
Corona-Impfung beim Hausarzt
Wie in der Kabinettssitzung vom 23. März beschlossen, wird im April auch in den bayrischen Arztpraxen geimpft: „Die Arztpraxen kommen im April als weitere tragende Säule dazu, um insbesondere Menschen mit Vorerkrankungen besser zu erreichen und frühzeitig mehr Flexibilität in den Impfprozess zu bringen.“
Laut Medienberichten soll nach Empfehlung der Gesundheitsminister von Bund und Länder nach den Osterfeiertagen, spätestens aber ab dem 19. April, die Corona-Impfung in bayerischen Hausarztpraxen möglich sein. Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), der sich auf die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KVB) und das Bundesgesundheitsministerium beruft, soll bis zum 25. April nur der Biontech/Pfizer Impfstoff verwendet werden.