Auf der Pressekonferenz vom 27. April hat Ministerpräsident Markus Söder mit Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Wirtschaftsminister Aiwanger Änderungen an der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bekannt gegeben. Eine wichtige Veränderung betrifft dabei auch die Außenbereiche zoologischer und botanischer Gärten.
Vorgaben für eine Öffnung
Sie dürfen ab sofort auch oberhalb einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 unter folgenden Voraussetzungen öffnen: Schutz- und Hygienekonzepte, höchstens 24 Stunden alter Test für alle Besucher ab 6 Jahren, FFP2-Maskenpflicht, Kontaktdaten. Somit wird auch in Bayern die Regelung der „Bundes-Notbremse“ übernommen und mehr Einheitlichkeit geschaffen.
Freude über einheitliche Regelungen
Die Freunde des Wildparks Schweinfurt begrüßen diese Änderungen ausdrücklich, so lautet eine Pressemitteilung. „Es ist gut, dass es jetzt einheitliche und klare Regelungen auf Bundesebene gibt und ein Unterschied zwischen dem Risiko an der frischen Luft und Innenbereichen gemacht wird“, sagt Florian Dittert, Vorsitzender der Wildparkfreunde.

Luchs Hedwig und Schörschla warten auf die Gäste. Foto: Florian Dittert
„Wir hoffen, dass nun auch der Wildpark in Schweinfurt wieder geöffnet werden und für die Menschen in diesen sozial angespannten Zeiten durch einen Wildparkbesuch wieder ein Ausgleich angeboten werden kann. Wir Wildparkfreunde sind selbstverständlich sofort bereit ehrenamtlich zu unterstützen, wie dies bereits im vergangenen Jahr der Fall war.“ Aktuell liegt die 7-Tage-Inzidenz für die Stadt Schweinfurt bei 174,1 (RKI, Stand: 28.04.2021, 03:09 Uhr).
Kleiner Schritt Richtung Normalität
Die Öffnungsschritte seien ein kleiner Schritt in Richtung Normalität, der andere Orte der Naherholung entlasten könne. Zoologische Gärten haben eine wichtige Rolle in der Freizeitgestaltung der Menschen. Die Parks bieten viel Platz und frische Luft. Hier können die Kinder entspannen und – mit Abstand – soziale Kontakte pflegen, heißt es. Durch einheitliche Kriterien und Öffnungen der zoologischen und botanischen Gärten in ganz Deutschland könne auch ein Reisetourismus zu den geöffneten Einrichtungen, vielleicht sogar von einem Bundesland ins andere, verhindern werden, so die Wildparkfreunde.