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Shopping in der Schweinfurter Innenstadt. Foto: Pascal Höfig
Shopping in der Schweinfurter Innenstadt. Foto: Pascal Höfig

Freie Wähler fordern Konzept für lebendige Innenstadt

Etwas mehr als ein halbes Jahr ist es nun bereits her, dass der Lockdown „Light“ verkündet wurde. Mittlerweile befinden wir uns seit Längerem im Lockdown und eine Zukunft für Gastronomien und Einzelhandel ist noch ungewiss – nicht zuletzt auch, da die Inzidenz in der Stadt Schweinfurt als eine der höchsten in Deutschland gilt. Maßnahmen für eine Aktivierung der Innenstadt schlagen die Freien Wähler in Schweinfurt aber jetzt schon vor.

Gegen Verödung der Stadt

„Die Innenstädte leiden nicht nur bundes-, sondern auch europaweit unter den Folgen der Pandemie. Diese Entwicklung, die in Schweinfurt bereits vor der Pandemie begonnen hat, wurde durch diese noch massiv verstärkt“, heißt es in einem Antrag der Fraktion an den Oberbürgermeister, „Um eine lebenswerte Innenstadt erhalten zu können, ist es für die Zeit nach, bzw. mit dem Auslaufen der Pandemie wichtig, als Stadt alle Möglichkeiten zu nutzen, um einer weiteren Verödung entgegenzuwirken. Eine lebendige Innenstadt trägt maßgeblich zur Attraktivität und zum Lebensgefühl in einer Stadt bei.“ Hierzu gehören funktionaler Handel, lebendige Gastronomie sowie Möglichkeiten für Events, heißt es weiter.

Außenbereich vergrößern

Gefordert werde deshalb, dass die Stadtverwaltung „ein Konzept für eine Öffnung der Innenstadt unter den jeweils zulässigen rechtlichen Bedingungen“ entwickelt. Dies soll u.a. die Option beinhalten, die Öffnungszeiten für Außengastro bis 23.30 Uhr zu verlängern und auch die bestehenden Flächen im Außenbereich gebührenfrei zu vergrößern. Hierzu sollen Auto- und Parkverkehr wegfallen und dagegen Rad- sowie Fußgängerverkehr priorisiert werden. Außerdem wird gefordert, den Georg-Wichtermann-Platz und den Markplatz den Wirten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Auch dem Einzelhandel sollen entsprechende Flächen zum Verkauf ermöglicht werden. Die Maßnahmen sollen dabei bis Ende 2022 gelten, heißt es im Antrag.

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