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Streifenwagen der Polizei. Foto: Pascal Höfig
Streifenwagen der Polizei. Foto: Pascal Höfig

Nachbarin massiv bedroht: Tatverdächtiger festgenommen

Ein offenbar psychisch belasteter Mann hat am Freitagabend seine Nachbarin massiv bedroht und einen größeren Polizeieinsatz ausgelöst. Er wurde vorläufig festgenommen und in einem Bezirkskrankenhaus untergebracht. Die Polizeiinspektion Gerolzhofen ermittelt gegen den Tatverdächtigen unter anderem wegen Bedrohung.

Bedrohung mit dem Tod

Gegen 19.20 Uhr war die Gerolzhofener Polizei nach Stammheim gerufen worden, weil ein Mann seine Nachbarin unter anderem mit dem Tod bedroht haben soll. Nachdem die ersten Streifenbesatzungen am Einsatzort eingetroffen waren, verbarrikadierte sich der Tatverdächtige zunächst in seinem Wohnhaus. Er befand sich offenbar in einem psychischen Ausnahmezustand, war aggressiv und missachtete die Anweisungen der Polizeibeamten.

Vorläufige Festnahme

Die Polizeiinspektion Gerolzhofen erhielt während des Einsatzes tatkräftige Unterstützung von der Polizeiinspektion Schweinfurt, der Zentralen Ergänzungsdienste Schweinfurt und einem Beamten des Polizeipräsidiums Schwaben Süd-West, der zufällig in Unterfranken auf er Durchreise war. Die Einsatzkräfte konnten den Beschuldigten schließlich zum Aufgeben bewegen. Er öffnete seine Haustür und wurde vorläufig festgenommen.

Unterbringung in Bezirkskrankenhaus

Bei folgenden Durchsuchungsmaßnahmen stellte die Polizei bei dem Beschuldigten unter anderem eine Machete und einen Speer sicher. Darüber hinaus fielen den Beamten rund 100 Gramm Marihuana in die Hände. Das Rauschgift wurde ebenfalls sichergestellt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Beschuldigte in einem Bezirkskrankenhaus amtlich untergebracht. Gegen ihn wird nun wegen Bedrohung und eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.

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UPDATE (9. Juli 2021): Es handelte sich nicht um Rauschgift, sondern um sogenannte „Legal Highs“, die im vorliegenden Fall nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Somit wird gegen den Tatverdächtigen ausschließlich wegen Bedrohung und nicht wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz ermittelt.

Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Unterfranken.
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